Mängelrüge schreiben

Mängelrüge schreiben

 

Eine Mängelrüge wird teils auch als Reklamation bezeichnet, wobei es je nach Ausgangssituation Unterschiede geben kann, wie der Auftraggeber seine Mängelrüge schreiben muss. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Kunde oder der Auftraggeber die Mängelrüge möglichst zeitnah schriftlich verfassen, in Kopie aufbewahren und eine Versandart wählen sollte, die ihm einen Nachweis erlaubt.

Anzeige

Kommt es später nämlich zu Unstimmigkeiten oder gar einem Rechtsstreit, kann er auf diese Weise belegen, dass er die Mängel angezeigt hat. Ein recht häufiger Grund für Mängelrügen sind Abweichungen im Zusammenhang mit Bestellungen.

Abweichungen können sich durch mangelhafte Lieferungen, beispielsweise in Form von minderwertigen, beschädigten oder verdorbenen Waren, durch Falschlieferungen oder durch verspätete Lieferungen ergeben.

 

Anleitung und Tipps zum Schreiben einer Mängelrüge 

 

In diesem Fall sollte der Auftraggeber zunächst genaue Angaben zu den beanstandeten Produkten in seine Mängelrüge schreiben. Das bedeutet, er sollte die betreffenden Produkte mit genauer Bezeichnung, Artikelnummer, Menge und Preis auflisten und zudem auch das Lieferdatum sowie die Rechnungsnummer angeben.

Zur Klärung der Angelegenheit kann der Auftraggeber dann unterschiedliche Rechte geltend machen. Beruft er sich auf sein Recht auf Wandlung, kann er von dem Vertrag zurücktreten und den Kauf rückgängig machen. Unter Berufung auf sein Recht auf Minderung kann er einen Preisnachlass erbitten und sofern er sein Recht auf Ersatzlieferung geltend macht, kann er vom Anbieter verlangen, die Ware umzutauschen.

Hat der Anbieter erhebliche Mängel bewusst verschwiegen, kann der Auftraggeber außerdem unter Umständen sein Recht auf Schadensersatz geltend machen. Auch wenn der Ärger und die Enttäuschung groß sind, sollte der Auftraggeber seine Mängelrüge aber immer nach der üblichen Anleitung für Geschäftsbriefe schreiben.

Das bedeutet, er sollte auf einen sachlichen und höflichen Ton achten. Zudem muss er lernen, klar und präzise zu formulieren und sollte auch eine respektvolle Anrede und eine höfliche Grußformel nicht vergessen. Beleidigungen, Beschimpfungen oder ironische Spitzen haben auch in einer Mängelrüge nichts zu suchen. Schließlich kann jeder Fehler machen und ein Mangel oder eine Fehllieferung muss nicht zwangsläufig böse Absicht gewesen sein.

 

Möchte der Auftraggeber eine Mängelrüge schreiben, durch die er mangelhafte Leistungen von beispielsweise Handwerkern anzeigt, sollte er einige weitere Tipps beachten:

Grundsätzlich ist sinnvoll, die Mängel bereits bei der Abnahme zu dokumentieren und von dem Dienstleister bestätigen zu lassen. Anschließend sollte der Auftraggeber alle Mängel in seinem Schreiben auflisten und dabei möglichst genau beschreiben.

Zudem kann er darauf hinweisen, dass der Dienstleister die Mängel bereits anerkannt hat. Im Rahmen des Schreibens muss der Auftraggeber eine angemessene Frist setzen, die dem Dienstleister die Möglichkeit gibt, die Mängel zu beseitigen. Gleichzeitig kann der Auftraggeber allerdings unter Berufung auf § 641 Absatz 3 BGB einen Teil der Geldforderung einbehalten, bis der Dienstleister die Nachbesserungen ausgeführt hat.

Lässt der Dienstleister die erste Frist verstreichen, muss der Auftraggeber eine zweite Mängelrüge schreiben und eine weitere Frist setzen. In diesem Schreiben kann und sollte er jedoch darauf hinweisen, dass er die Mängel selbst oder von einem anderen Unternehmen beheben lassen und die Kosten dafür dem Dienstleister in Rechnung stellen wird.

Dieses Recht ergibt sich durch § 637 BGB. Ist auch dann keine Einigung möglich, bleiben nur noch zwei Möglichkeiten. So kann der Auftraggeber entweder versuchen, sich mit dem Dienstleister vor einem Schlichtungsausschuss zu einigen oder ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren beim zuständigen Amts- oder Landgericht beantragen.

Dieses führt jedoch nicht nur zu entsprechend Kosten, sondern auch dazu, dass die Mängel solange nicht behoben werden können, bis eine richterliche Entscheidung vorliegt.

 

Weiterführende Schreibanleitungen, Musterbeispiele und Tipps:

  • Kommentar schreiben
  • Zusammenfassung schreiben
  • Einladung schreiben
  • Trauertexte schreiben
  • Danksagung schreiben
  • Anzeige

     

    Thema: Mängelrüge schreiben

    -

    Übersicht:
    Fachartikel
    Verzeichnis
    Über uns


    Autoren Profil:
    FB/Twitter

    Ein Gedanke zu „Mängelrüge schreiben“

    Kommentar verfassen