5 Grundregeln für eine gelungene Inhaltsangabe

5 Grundregeln für eine gelungene Inhaltsangabe 

Die Inhaltsangabe ist ein fester Bestandteil im Deutschunterricht. Und auch später kann es immer mal wieder notwendig sein, eine Inhaltsangabe zu schreiben. Doch worauf gilt es dabei zu achten?

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Wie die Bezeichnung bereits andeutet, ist eine Inhaltsangabe ein Text, der angibt, welche Inhalte ein Thema hat. Bei diesem Thema kann es sich beispielsweise um ein Buch, einen Film oder ein Ereignis handeln. Die Inhaltsangabe schildert die Inhalte und fasst sie gleichzeitig zusammen.

Doch so einfach, wie das nun klingt, ist es oft nicht. Denn eine Inhaltsangabe ist kein Bericht und auch keine Erzählung. Stattdessen ist die Inhaltsangabe eine sachliche Zusammenfassung. Sie möchte den Leser weder dazu anregen, die Geschichte selbst zu lesen, noch ihn davon abhalten. Stattdessen geht es bei der Inhaltsangabe ausschließlich darum, den Leser wertungsfrei über die Inhalte zu informieren.

Und was das fürs Schreiben einer Inhaltsangabe bedeutet, erklärt dieser Beitrag:

 

Was ist eine Inhaltsangabe genau?

Eine Inhaltsangabe ist eine kurze und sachliche Zusammenfassung. Sie gibt den gesamten Inhalt wieder, beschränkt sich dabei aber auf das Wesentliche. Eine Inhaltsangabe geht also nicht ins Detail, sondern erfasst den Inhalt in seiner Gesamtheit. Ein entscheidendes Merkmal dabei ist die Sachlichkeit.

Eine Inhaltsangabe enthält keine Wertungen, keine persönlichen Empfindungen und keine eigenen Ansichten. Sie interpretiert oder hinterfragt auch nicht. Stattdessen konzentriert sich die Inhaltsangabe tatsächlich darauf, die Inhalte knapp und objektiv wiederzugeben.

Doch gerade hier liegt die Schwierigkeit. Vielen fällt es schwer, einen Handlungs- oder Erzählstrang im Ganzen zu erfassen und sachlich wiederzugeben. Dies gilt vor allem dann, wenn bestimmte Aspekte oder Szenen besonders stark in Erinnerung geblieben sind. Der Verfasser neigt dann nämlich dazu, seine Inhaltsangabe mit diesen Sachverhalten zu beginnen und sie darum herum aufzubauen. Doch bei der Inhaltsangabe kommt es gerade darauf an, die Inhalte in Ihrer Gesamtheit zu überblicken und absolut neutral zu schildern.  

 

Die 5 Grundregeln für eine gelungene Inhaltsangabe

Bei einer Inhaltsangabe geht es darum, die Inhalte einer Geschichte oder eines Sachverhalts kurz, auf den Punkt gebracht und sachlich zu schildern. Wenn sich der Verfasser das vor Augen führt, ist das schon mal die halbe Miete. Und damit das Vorhaben gelingt, sollte sich der Verfasser die fünf Grundregeln für eine Inhaltsangabe einprägen.

 

Grundregel Nr. 1: Die Zeitform ist das Präsens.

Eine Inhaltsangabe wird immer im Präsens (Gegenwart) geschrieben. Gibt es innerhalb der Geschichte Rückblicke, die in der Inhaltsangabe erwähnt werden müssen, werden diese Angaben ins Perfekt (vollendete Gegenwart) gesetzt. Andere Zeitformen tauchen in einer Inhaltsangabe nicht auf.

 

Grundregel Nr. 2: Nur die wirklich wichtigen Inhalte werden genannt.

Eine Inhaltsangabe beschränkt sich auf die entscheidenden Inhalte, die von Bedeutung sind. Sie nennt keine Einzelheiten und beschreibt nicht, wie sich ein Sachverhalt entwickelt hat. Sie geht nicht großartig auf die Vorgeschichte ein und erläutert die Zusammenhänge nicht. Stattdessen fasst sie das Geschehen kurz und knapp zusammen. Die Inhaltsangabe gibt also auf den Punkt gebracht wieder, was passiert.

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Grundregel Nr. 3: Der Schreibstil ist sachlich.

Die Aufgabe der Inhaltsangabe besteht darin, den Leser über die Inhalte zu informieren. Sie fasst das Geschehen so zusammen, dass der Leser weiß, worum es geht. Dabei baut die Inhaltsangabe aber weder einen Spannungsbogen auf noch lässt sie Emotionen einfließen. Sie zielt auch nicht darauf ab, die Gefühle des Lesers anzusprechen oder ihn zu fesseln. Stattdessen konzentriert sich die Inhaltsangabe tatsächlich darauf, das Geschehen nüchtern und sachlich zusammenzufassen.

 

Grundregel Nr. 4: Die Inhaltsangabe verzichtet auf direkte Rede.

Direkte Rede kommt in einer Inhaltsangabe grundsätzlich nicht vor. Entscheidende Aussagen der Protagonisten werden stattdessen als Sachverhalt wiedergegeben. Es erfolgt auch keine Umwandlung von direkter Rede in indirekte Rede, indem die Zitate in den Konjunktiv gesetzt werden. Denn dies könnte den Verfasser dazu verleiten, zu sehr ins Detail zu gehen und das große Ganze aus den Augen zu verlieren. Aussagen von Beteiligten, die für das Geschehen eine maßgebliche Bedeutung haben, werden deshalb nur als sachliche Feststellung wiedergegeben.

 

Grundregel Nr. 5: Die Inhaltsangabe lässt den Ausgang nicht offen.

Die Inhaltsangabe ist eine knappe Zusammenfassung eines Geschehens. Da sie die Sachverhalte in ihrer Gesamtheit erfasst, lässt sie nicht offen, wie die Geschichte endet. Nachdem sich die Inhaltsangabe auf die wesentlichen Handlungsstränge beschränkt, erfährt der Leser zwar nicht, wie und warum es zu einer Lösung kommt. Und auch welche Lösung gefunden wird, muss aus der Inhaltsangabe nicht unbedingt hervorgehen. Aber der Leser wird auf jeden Fall über den Schluss informiert.

 

Was gehört nicht in eine Inhaltsangabe?

Eine Inhaltsangabe soll eine kurze, präzise und sachliche Zusammenfassung sein. Ausführliche Schilderungen von kleinen Details oder umfangreiche Beschreibungen davon, was die Protagonisten erleben und wie sie sich dabei fühlen, gehören deshalb nicht in eine Inhaltsangabe.

Gleiches gilt für Interpretationen, Bewertungen oder eigene Kommentare. Falsch wäre auch, wenn der Verfasser versucht, Spannung aufzubauen oder seine Inhaltsangabe durch witzige Kommentare aufzulockern. Oder wenn er offen lässt, wie die Geschichte endet. Die Inhaltsangabe kennzeichnet sich dadurch, dass sie einen Sachverhalt in seiner Gesamtheit erfasst und neutral schildert. Hilfreich dabei wiederum kann es sein, wenn der Verfasser auf die sogenannten W-Fragen zurückgreift. Beantwortet der Verfasser für sich,

  • ·         wer,
  • ·         was,
  • ·         wann,
  • ·         wie,
  • ·         warum und
  • ·         mit welchem Ergebnis

macht, wird er die entscheidenden Elemente der Geschichte leichter herausfiltern können. Auf dieser Grundlage kann er dann eine sachliche Zusammenfassung schreiben.

Natürlich steht es dem Verfasser frei, seine eigene Meinung wiederzugeben. Je nachdem, worum es in der Inhaltsangabe geht und wo sie erscheint, wird es möglicherweise sogar erwünscht sein, dass der Verfasser sein Fazit zieht. Beschreibt er in der Inhaltsangabe beispielsweise ein Buch oder einen Film, wird es die Leser interessieren, wie dem Verfasser das Werk gefallen hat. Ein solches Fazit muss dann aber getrennt von der Inhaltsangabe formuliert werden. Der Verfasser schreibt also zuerst die sachliche Inhaltsangabe. Darunter und deutlich gekennzeichnet, kann er dann seine Meinung wiedergeben. Vermischen darf er beide Elemente nicht.

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Gerd Traube, studierter Germanist und Buchautor, geboren 1966, Michaela Lange, geboren 1978, Deutschlehrerin und Privatautorin, Canel Gülcan -Studentin Lehramt Deutsch/Germanistik, sowie Ferya Gülcan Redakteurin und Betreiberin dieser Seite, schreiben hier für Sie/euch alles Wissenswerte zum Thema Schreiben. Ob für Schule, Beruf, angehende Schriftsteller oder Redakteure, wir hoffen, dass unsere Übungen und Anleitungen Ihnen weiterhelfen.

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