Einzugsermächtigung erteilen – Infos und Musterschreiben, 1. Teil

Einzugsermächtigung erteilen – Infos und Musterschreiben, 1. Teil

Strom, Miete, Telefon und Internet, Versicherungen, die Kfz-Steuer: Viele Zahlungen stehen regelmäßig an. Der Verbraucher kann sich natürlich selbst um die Rechnungen kümmern und die fälligen Beträge überweisen. Doch er kann es sich auch einfacher machen und dem jeweiligen Vertragspartner gestatten, das Geld vom Girokonto abzubuchen.

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Einzugsermächtigung erteilen - Infos und Musterschreiben, 1. Teil

Auf diese Weise muss der Verbraucher weder an pünktliche Überweisungen denken noch läuft er Gefahr, dass eine offene und fällige Rechnung in Vergessenheit gerät.

Allerdings kann der Vertragspartner die Abbuchungen nur dann vornehmen, wenn ihm ein Lastschriftmandat vorliegt. Was es damit auf sich hat und wie der Verbraucher eine Einzugsermächtigung erteilen kann, erklären wir in einem zweiteiligen Ratgeber anhand von Infos und einem Musterschreiben:

Was ist eine SEPA-Lastschrift?

Im Zuge der Umstellung auf SEPA wurde in Deutschland im Jahr 2014 das Verfahren für die Abbuchung von Zahlungen in die SEPA-Lastschrift geändert. SEPA ist das Kürzel für Single Euro Payment Area und beschreibt einen EU-weit gültigen Standard. Er wird auch in Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz angewendet.

Eine SEPA-Lastschrift ist das Gegenstück zu einer Überweisung. Denn bei einer Überweisung ist der Verbraucher derjenige, der den Zahlungsvorgang einleitet. Dazu füllt er das Überweisungsformular aus und erteilt auf diese Weise seiner Bank den Auftrag, die Buchung an den Zahlungsempfänger auszuführen.

Bei einer SEPA-Lastschrift hingegen löst der Zahlungsempfänger die Buchung aus. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucher ihn dazu ermächtigt hat, die fälligen Beträge vom Konto einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlaubt dem Zahlungsempfänger dann, die Lastschriften abzubuchen.

Sinnvoll ist eine Einzugsermächtigung hauptsächlich bei Zahlungen, die regelmäßig wiederkehren. Der Verbraucher muss dadurch nämlich nicht im Blick haben, wann er was überweisen muss.

Aber auch bei einer einmaligen Rechnung kann der Verbraucher seinen Vertragspartner ermächtigen, den Rechnungsbetrag abzubuchen. Denn anders als bei einer Überweisung kann er eine Lastschrift wieder zurückholen, falls etwas schiefgehen sollte.

Bis 2016 galt eine Übergangsfrist. Unternehmen konnten die vorliegenden Einzugsermächtigungen so auf das SEPA-Verfahren umstellen. Der Verbraucher musste nichts weiter unternehmen und wird vermutlich oft auch kaum etwas von der Umstellung bemerkt haben.

Es gibt zwar ein paar Unterschiede zwischen der alten Einzugsermächtigung und der SEPA-Lastschrift. Sie liegen aber eher im Detail und fallen in der Praxis wenig ins Gewicht. Die früheren Einzugsermächtigungen laufen seit der Umstellung jedenfalls einfach unter dem neuen Namen weiter.

Wie funktioniert eine SEPA-Lastschrift?

Damit der Zahlungsempfänger fällige Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen kann, muss ihm der Verbraucher ein Lastschriftmandat erteilen. Dieses Mandat gilt für eine sogenannte SEPA-Basis-Lastschrift. Das Verfahren kennt auch eine SEPA-Firmen-Lastschrift, die allerdings Geschäftskunden vorbehalten ist.

Das Mandat ist das Pendant zur früheren Einzugsermächtigung. Erteilt der Verbraucher ein Lastschriftmandat, erlaubt er seinem Vertragspartner, die fälligen Rechnungsbeträge einzuziehen. Gleichzeitig erteilt er seiner Bank den Auftrag, die eingereichte Lastschrift des Vertragspartners einzulösen.

Jedes Lastschriftmandat muss gewisse Angaben enthalten. Sie sollen sicherstellen, dass der Verbraucher jederzeit nachvollziehen kann, wer wofür Geld von seinem Konto abgebucht hat.

Diese Pflichtangaben sind:

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers: Üblicherweise wird es sich dabei um den Namen des Vertragspartners handeln.

  • Gläubiger-Identifikationsnummer: Jeder Zahlungsempfänger hat eine Kennummer, die auf Antrag einmalig von der Bank vergeben wird und ihn als Gläubiger identifiziert.

  • Zahlungsart: Es muss angegeben sein, ob es sich um eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung handelt.

  • Daten des Verbrauchers: Das Lastschriftmandat muss den Namen des Verbrauchers, seine IBAN und den Namen seiner Bank aufführen. Bei Zahlungen außerhalb der EU und des EWR-Raums ist zusätzlich die BIC der Bank erforderlich.

  • Mandatsreferenz: Der Zahlungsempfänger weist dem Lastschriftmandat eine Nummer zu. Bei dieser Nummer kann es sich zum Beispiel um die Rechnungsnummer, die Vertragsnummer oder die Kundennummer des Verbrauchers handeln. Die Nummer dient als Referenz für das Mandat und ermöglicht dem Verbraucher nachzuvollziehen, wofür der Betrag abgebucht wurde.

Bevor der Zahlungsempfänger die erste Lastschrift durchführt, muss er den Verbraucher darüber informieren, zu welchem Termin das erfolgt und wie hoch der Betrag wird. Dazu kann er dem Verbraucher zum Beispiel eine Rechnung oder einen Bescheid zuschicken, auf dem die Fälligkeiten aufgelistet sind.

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Wie sicher ist das Lastschriftverfahren?

Im SEPA-Lastschriftverfahren kann der Verbraucher sämtliche Abbuchungen von seinem Konto jederzeit nachvollziehen. Ohne ein gültiges Mandat darf nämlich niemand Geld einziehen.

Gleichzeitig ist der Zahlungsempfänger dazu verpflichtet, bei jeder Lastschrift seine Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz anzugeben. Dadurch kann der Verbraucher mittels Kontoauszug prüfen, wer wofür wie viel Geld abgebucht hat.

Ein anderer Aspekt ist, dass der Verbraucher vorher weiß, wann ein Vertragspartner die Abbuchung vornehmen wird. Denn der Vertragspartner muss den Verbraucher rechtzeitig über den Zahlungstermin informieren.

Wichtig ist diese Info auch deshalb, weil der Verbraucher sicherstellen muss, dass das Guthaben auf seinem Konto ausreicht. Löst die Bank die Lastschrift mangels Deckung nicht ein, bekommt der Verbraucher eine Benachrichtigung von seiner Bank. Allerdings ist diese meist kostenpflichtig.

Zusätzlich dazu kann auch der Vertragspartner eine Gebühr für die geplatzte Lastschrift berechnen. Deshalb sollte der Verbraucher wirklich darauf achten, dass sein Konto zum Einzugstermin gedeckt ist. Andernfalls kann die sichere und bequeme SEPA-Lastschrift schnell zur teuren Zahlmethode werden.

Im 2. Teil schauen wir uns an, wie das Erteilen einer Einzugsermächtigung funktioniert. Und wir klären, ob eine abgebuchte Lastschrift zurückgeholt und ein erteiltes Mandat widerrufen werden kann.

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Gerd Traube, studierter Germanist und Buchautor, geboren 1966, Michaela Lange, geboren 1978, Deutschlehrerin und Privatautorin, Canel Gülcan -Studentin Lehramt Deutsch/Germanistik, sowie Ferya Gülcan Redakteurin und Betreiberin dieser Seite, schreiben hier für Sie/euch alles Wissenswerte zum Thema Schreiben. Ob für Schule, Beruf, angehende Schriftsteller oder Redakteure, wir hoffen, dass unsere Übungen und Anleitungen Ihnen weiterhelfen.

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