Entschuldigung für die Schule schreiben – Infos und Tipps, 2. Teil

Entschuldigung für die Schule schreiben – Infos und Tipps, 2. Teil

Ob verpasster Unterricht, Beurlaubung oder Befreiung: Manchmal braucht es eine Entschuldigung für die Schule. Denn trotz Schulpflicht kommt es immer mal wieder vor, dass der Nachwuchs nicht am Unterricht teilnehmen, bei einer schulischen Veranstaltung nicht anwesend oder seine Hausaufgaben nicht machen kann.

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Entschuldigung für die Schule schreiben - Infos und Tipps, 2. Teil

Wichtig ist dann aber, dass die Eltern die Schule zeitnah und angemessen informieren. Das kann in Form einer nachträglichen Entschuldigung oder durch einen Antrag im Voraus erfolgen. Allerdings müssen die Eltern ein paar Regeln einhalten. Sonst ist Ärger für das Kind und die Eltern vorprogrammiert.

In einem ausführlichen Ratgeber erklären wir, was die Eltern wissen sollten, wenn sie eine Entschuldigung für die Schule schreiben. Dabei ging es im 1. Teil um Infos und Tipps für eine ganz normale Entschuldigung, die die Eltern meist im Nachhinein einreichen.

Jetzt, im 2. Teil, nehmen wir uns den Antrag auf eine Beurlaubung vor:

Wann können die Eltern eine Beurlaubung für ihr Kind beantragen?

Wenn die Eltern nachträglich eine Entschuldigung für die Schule schreiben, dann ist meistens eine Erkrankung des Kindes die Ursache dafür. Allerdings gibt es auch viele andere Gründe, die dazu führen können, dass der Nachwuchs einzelne Unterrichtsstunden oder gleich mehrere Schultage verpasst.

Wissen die Eltern schon im Vorfeld, dass ihr Kind nicht in die Schule kommen wird, können sie um eine Beurlaubung bitten.

Voraussetzung für eine Beurlaubung ist aber immer ein wichtiger Grund oder Anlass. Dazu zählen zum Beispiel:

  • religiöse Feiertage oder nationale Feste; je nach Bundesland kann es dazu Sonderregelungen geben

  • familiäre oder persönliche Ereignisse wie zum Beispiel ein Trauerfall, eine Hochzeit oder ein runder Geburtstag eines nahen Verwandten

  • Arztbesuche, Kuren und Reha-Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet wurden und die das Gesundheitsamt befürwortet hat

  • Veranstaltungen im Bereich Sport, Kultur oder Politik, an denen das Kind teilnimmt

  • Schüleraustausch

  • Vorstellungsgespräche, Teilnahmen an Einstellungstests und Termine bei der Berufsberatung

  • zeitweise Verlegung des Haushalts, beispielsweise weil ein Elternteil stationär behandelt werden muss und das Kind deshalb vorübergehend woanders untergebracht ist

Den Antrag richten die Eltern an den Klassenlehrer. Je nach Bundesland und Schulordnung entscheidet dann auch der Klassenlehrer darüber, ob das Kind beurlaubt wird. Geht der Nachwuchs in die Berufsschule, spricht er sich dabei mit dem Ausbildungsbetrieb ab. Diese Regelung gilt, wenn das Kind höchstens drei Tage lang beurlaubt werden soll.

Möchten die Eltern das Kind länger als drei Tage aus der Schule nehmen, entscheidet die Schulleitung über den Antrag.

Bei einer langen Beurlaubung, die sich über mehrere Wochen hinzieht, hat außerdem oft auch die Schulaufsichtsbehörde noch ein Wörtchen mitzureden. Und weil es etwas dauern kann, bis die Entscheidung vorliegt, sollten die Eltern eine Beurlaubung grundsätzlich frühzeitig beantragen.

Wie können die Eltern den Antrag stellen?

Ob die Eltern eine normale Entschuldigung schreiben oder einen Antrag auf Beurlaubung stellen, macht letztlich keinen großen Unterschied. Beide Schreiben sind ähnlich aufgebaut. Nur beantragen die Eltern die Beurlaubung eben im Voraus.

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Das kann dann zum Beispiel so aussehen:

An
Name der Schule
Herr/Frau Klassenlehrer
Anschrift

Datum

Sehr geehrte/r Frau/Herr Name,

die Oma meiner Tochter/meines Sohnes Name ist unerwartet verstorben. Die Trauerfeier findet am Datum in Ort statt. Bedingt durch die große Entfernung werden wir schon am Vortag aufbrechen und über Nacht bleiben.

Ich bitte deshalb darum, Name für diese drei Tage vom Schulunterricht zu beurlauben.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Vorsicht: Eine reine Urlaubsreise rechtfertigt keine Beurlaubung!

Liegt ein wichtiger Grund vor, können die Eltern ihr Kind aus der Schule nehmen. Doch eine Urlaubsreise ist keine Begründung. Die Eltern können die Schulferien nicht einfach ausdehnen, bloß weil sie dadurch zeitlich günstiger oder preiswerter verreisen können. Die Schule hat Vorrang vor den Urlaubsplänen.

Selbstverständlich kann es vorkommen, dass es wirklich einen plausiblen Grund gibt und die Beurlaubung ausgerechnet in den Tagen vor oder nach den Ferien stattfinden muss.

Dann sind die Eltern aber gut beraten, wenn sie den Antrag schon mehrere Wochen vorher stellen. Denn Beurlaubungswünsche, die sich nah an Schulferien bewegen, werden meistens sowohl von der Schulleitung als auch von der Schulaufsichtsbehörde überprüft. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Eltern eigenmächtig die Ferien verlängern.

Und:

Hat die Schule den Antrag abgelehnt und fehlt das Kind trotzdem, liegt eine sogenannte Nichtwahrnehmung des Unterrichts vor. Das Ordnungsamt kann dafür eine Geldstrafe zwischen 500 und 2.500 Euro verhängen.

Bevor es zu einer Geldstrafe kommt, wird zwar der Schulleiter in aller Regel zunächst eine Verwarnung aussprechen. Möglich ist auch, dass ein entsprechender Vermerk ins Zeugnis eingetragen wird. Angenehm sind solche Sanktionen aber ebenso wenig wie eine Geldstrafe.

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Gerd Traube, studierter Germanist und Buchautor, geboren 1966, Michaela Lange, geboren 1978, Deutschlehrerin und Privatautorin, Canel Gülcan -Studentin Lehramt Deutsch/Germanistik, sowie Ferya Gülcan Redakteurin und Betreiberin dieser Seite, schreiben hier für Sie/euch alles Wissenswerte zum Thema Schreiben. Ob für Schule, Beruf, angehende Schriftsteller oder Redakteure, wir hoffen, dass unsere Übungen und Anleitungen Ihnen weiterhelfen.

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