Ghostwriting: Ist das legal?
Dass Autoren im Auftrag Dritter Texte verfassen und dabei selbst nicht in Erscheinung treten, ist keine Erfindung der Neuzeit. Bereits in der Antike war das Ghostwriting eine verbreitete Praxis. Aber wie sieht es eigentlich aus rechtlicher Sicht aus? Ist es legal, einen Ghostwriter zu beauftragen? Macht es einen Unterschied, um was für Texte es sich handelt? Wir klären auf!
Inhalt
Was genau ist Ghostwriting?
Ein Ghostwriter schreibt einen Text im Auftrag und im Namen einer anderen Person. Der Auftraggeber gibt das fertige Werk dann als seine eigene Arbeit aus, während der wahre Verfasser des Textes unerwähnt bleibt.
Ein Text, der von einem Ghostwriter stammt, ist also gewissermaßen wie von Geisterhand geschrieben. Dabei bleibt der Geist unerkannt im Hintergrund.
Als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Autor kommen oft Agenturen zum Einsatz, die sich auf das Ghostwriting spezialisiert haben. Seriöse Agenturen beschäftigen professionelle Autoren, die den Beruf von der Pieke auf gelernt haben, einen akademischen Hintergrund mitbringen und jahrelange Erfahrung als Schriftsteller oder Texter vorweisen können.
Denn einen guten Ghostwriter macht aus, dass er seinen Schreibstil auf den Auftraggeber abstimmen kann. Der fertige Text sollte schließlich so klingen, als habe ihn der Auftraggeber selbst verfasst.
Dieser Anspruch gilt natürlich auch für einen Ghostwriter, der freiberuflich arbeitet und seine Dienste unabhängig von einer Agentur anbietet.
Welche Texte verfassen Ghostwriter?
Auftraggeber von Ghostwritern sind in vielen Fällen prominente Personen, die in ihrem Namen Texte oder Bücher veröffentlichen möchten, denen aber das fachliche Knowhow oder schlicht die notwendige Zeit fehlt.
Biografien sind ein typisches Beispiel für Werke, die sehr oft aus der Feder eines Ghostwriters stammen. Daneben sind Ghostwriter gefragt, wenn es um Reden für Politiker und bekannte Persönlichkeiten geht.
Im akademischen Bereich ist das Ghostwriting ebenfalls verbreitet. Allerdings kann es problematisch werden, wenn Hausarbeiten und Abschlussarbeiten per Ghostwriting entstehen.
Worum handelt es sich bei akademischem Ghostwriting?
Ab dem 16. bis zum 18. Jahrhundert war es an Universitäten gängige Praxis, dass sich die Professoren ihr Einkommen aufbesserten, indem sie Arbeiten für ihre Studenten verfassten.
Heute ist es in akademischen Kreisen verpönt, sich seine Klausuren oder Abschlussarbeiten von einem Fremden schreiben zu lassen. Doch diverse Skandale zeigen immer wieder, dass an Universitäten nach wie vor aufs Ghostwriting zurückgegriffen wird.
Autoren erstellen wissenschaftliche Arbeiten für Studenten und Doktoranden, die die Auftraggeber dann als ihre eigenen Werke ausgeben. Dabei kann es verschiedene Gründe geben, warum die Dienste eines Ghostwriters in Anspruch genommen werden.
In vielen Fällen ist es die Überforderung mit der Aufgabe, häufig veranlasst aber auch Zeitmangel die Auftraggeber dazu, einen Ghostwriter zu engagieren.
Behauptet ein Auftraggeber, dass das eingereichte Werk auf seinen eigenen Überlegungen beruht und von ihm selbst verfasst wurde, obwohl in Wahrheit ein Ghostwriter der Verfasser ist, kann es aber Ärger wegen eines Verstoßes geben die Hochschulgesetze und das Prüfungsrecht geben.
Im Unterschied dazu ist nichts dagegen einzuwenden, wenn der Student die Arbeit des Ghostwriters lediglich als Grundlage verwendet.
Lässt sich der Student davon inspirieren und orientiert er sich daran, ohne einfach nur abzuschreiben, kann das Ghostwriting durchaus eine gute Hilfe sein.
Ist Ghostwriting legal?
Die Beauftragung eines Ghostwriters basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung. Der Ghostwriter verpflichtet sich dazu, den in Auftrag gegebenen Text zu verfassen.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, für die erbrachte Leistung zu bezahlen. Hat der Ghostwriter den fertigen Text übergeben und die Bezahlung dafür erhalten, sind damit auch alle seine urheberrechtlichen Ansprüche auf den Auftraggeber übergegangen.
Eine Vereinbarung in dieser Form ist aus rechtlicher Sicht in keinster Form zu beanstanden und somit absolut legal. Dazu gibt es sogar ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahre 2009 (Az. 11 U 51/08).
Problematisch kann es aber mit Blick auf das Hochschulgesetz und das Prüfungsrecht werden. Denn hier gilt es als Täuschungsversuch, wenn ein Text als eigene Arbeit ausgegeben wird, obwohl er von einem Ghostwriter geschrieben wurde. Und wenn der Täuschungsversuch aufgedeckt wird, ist die dazugehörige Prüfung nicht bestanden.
Ein weiterer Stolperstein ist die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung. Bei Abschlussarbeiten wie zum Beispiel Bachelor-, Master- oder Doktorarbeiten erklärt der Verfasser in aller Regel Eides statt, dass er die Arbeit selbstständig erstellt hat.
Stammt sie in Wahrheit aber von einem Ghostwriter, handelt es sich nicht mehr nur um eine Täuschung. Vielmehr kommt auch eine Urkundenfälschung dazu, die strafbar ist.
Und in diesem Fall kommt auch der Ghostwriter nicht unbeschadet davon. Denn wenn er weiß, dass sein Werk unverändert als wissenschaftliche Arbeit seines Auftraggebers eingereicht werden soll, macht sich der Ghostwriter der Beihilfe strafbar.
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