Reisereklamation schreiben

Reisereklamation schreiben

 

Die meisten freuen sich schon das ganze Jahr über auf die wenigen Urlaubstage und in vielen Fällen wird eifrig gespart, um sich im Urlaub so richtig verwöhnen lassen zu können. Umso größer sind dann aber Ärger und Enttäuschung, wenn vor Ort erhebliche Mängel vorliegen.

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Nun kann der Urlauber natürlich eine Reisereklamation schreiben, um auf diese Weise zumindest eine Entschädigung für einen Teil der entgangenen Urlaubsfreuden zu erhalten. Allerdings müssen dabei einige wesentliche Punkte und Tipps beachtet werden.

Reiseleistungen überprüfen

Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass der Urlauber zunächst die gebuchten Reiseleistungen überprüfen sollte. Gefällt ihm ein Hotel nicht oder hat er sich den Urlaubsort anders vorgestellt, ist dies zwar ärgerlich, aber kein Grund, der eine Reisereklamation rechtfertigt.

Stellt sich heraus, dass die Leistungen, die vertraglich garantiert und im Rahmen der Reisebestätigung verbindlich bestätigt wurden, nicht erbracht sind, beginnt das Schreiben der Reisereklamation direkt vor Ort. Das bedeutet, um sich seine Ansprüche zu sichern, sollte der Urlauber die vorliegenden Mängel so schnell wie möglich anzeigen.

 

Reiseleitung

Sein Ansprech- und Vertragspartner ist dabei aber nicht das Hotel, sondern immer der Reiseveranstalter, der vor Ort von der zuständigen Reiseleistung vertreten wird. Die Reiseleitung wird sich in den meisten Fällen darum bemühen, schnell Abhilfe zu schaffen, beispielsweise in Form von Gutscheinen oder indem sie den Urlauber in einem anderen Hotel unterbringt.

Nimmt der Urlauber ein solches Angebot an, verzichtet er damit aber im Regelfall automatisch auf weitere Entschädigungsleistungen. Kann oder möchte die Reiseleitung vor Ort keine Lösung anbieten, kann der Urlauber auch selbst für Abhilfe sorgen. So kann er sich beispielsweise eigenständig um eine andere Unterkunft kümmern oder die Reise vorzeitig abbrechen und dem Veranstalter die Zusatzkosten hierfür in Rechnung stellen.

Fotos und Videos

Unabhängig von der vor Ort getroffenen Vereinbarung sollte er Urlauber die Mängel aber auf jeden Fall notieren, mit Belegen wie Fotos oder Videos dokumentieren und schriftlich von der Reiseleitung bestätigen lassen.

Sinnvoll kann zudem sein, andere Reisende zu suchen, die die Mängel bezeugen können. Die Reiseleitung ist dazu verpflichtet, die Mängelliste zu bestätigen, eine Bestätigung durch das Hotel hingegen reicht zur Beweisführung im Normalfall nicht aus.

 

Anleitung zum Schreiben einer Reisereklamation

 

Nach der Rückkehr aus dem Urlaub erfolgt dann der zweite Schritt, was bedeutet, dass der Urlauber jetzt die eigentliche Reisereklamation schreiben muss.

In diesem Zuge kann der Urlauber eine nachträgliche Reisepreisminderung geltend machen. Für das Schreiben der Reisepreisminderung gilt zunächst die Anleitung für das Schreiben von gewöhnlichen Geschäftsbriefen, allerdings sollte der Urlauber darauf achten, dass sein Schreiben einige wesentliche Angaben enthält.

Hierzu gehört zum einen, dass die Reklamation eindeutig zugeordnet werden können muss. Aus diesem Grund sollte sie alle relevanten Informationen zu dem Reisenden und der Reise enthalten, also beispielsweise Name und Anschrift, Buchungsdatum, Reisepreis, Zeitraum, Zielort und der für die Reise relevante Reisekatalog.

Leistungen

Wurden bestimmte Zusatzleistungen gebucht, sollten auch diese einzeln benannt werden. Wollte der Urlauber nämlich beispielweise im Urlaub eine Sprache lernen oder einen Tauchkurs absolvieren und fielen diese Leistungen aus, können die Kosten geltend machen, die entstanden sind, weil der Urlauber die Zeit anders als geplant verbringen musste.

Mängel

Zum anderen sollte der Urlauber die Mängel präzise benennen und die entsprechenden Belege dazu einreichen. Sinnvoll ist zudem, die Höhe der geforderten Erstattung konkret zu beziffern und eine Frist zu setzen, bis wann der Urlauber die Erstattung an welche Bankverbindung erwartet.

Als Richtlinie für die Höhe der üblichen Erstattungen gilt die sogenannte Frankfurter Tabelle. Ist sich der Urlauber nicht sicher, in welcher Höhe er eine Minderung fordern kann, kann er aber auch um eine angemessene Rückerstattung bitten.

Wichtig zu wissen ist, dass der Urlauber auf eine Geldleistung bestehen kann. Das bedeutet, er muss keine Reisegutscheine des Veranstalters annehmen, unabhängig davon, ob diese als Reisepreisminderung oder zum Ausgleich von Schadensersatzansprüchen angeboten werden.

Die Reisereklamation sollte der Urlauber innerhalb von vier Wochen nach seiner Rückkehr an den Veranstalter schicken, um auf diese Weise die Fristen einzuhalten.

Meist wird der Veranstalter den Eingang des Schreibens bestätigen, die eigentliche Bearbeitung kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ansonsten sollte der Urlauber trotz aller Enttäuschung auf einen höflichen Umgangston in seinem Schreiben achten und zudem auf keinen Fall vergessen, den Brief handschriftlich zu unterschreiben. 

 

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    Thema: Reisereklamation schreiben

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