Die wichtigsten Infos und Regeln zur Kommasetzung
Dass die deutsche Sprache eine schwere Sprache ist, stellen regelmäßig nicht nur diejenigen fest, die die Sprache neu erlernen. Auch diejenigen, die mit der deutschen Sprache aufgewachsen sind und die Sprache eigentlich gut beherrschen, stoßen immer wieder auf Fragen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn es darum geht, ein Schriftstück zu verfassen, beispielsweise eine Bewerbung oder einen Geschäftsbrief. Die größte Unsicherheit herrscht dabei üblicherweise im Zusammenhang mit der Kommasetzung.
Während die Formulierungen an sich gut gelingen und auch die Rechtschreibung, nicht zuletzt dank entsprechender Funktionen des Textverarbeitungsprogramms, keine allzu großen Schwierigkeiten macht, bestehen doch immer wieder Zweifel, wo denn nun ein Komma gesetzt werden muss und wo nicht. Dabei ist die richtige Kommasetzung gar nicht so schwer.
Im Zuge der Rechtschreibreform wurden die Kommaregeln deutlich vereinfacht und hinzu kommt, dass die Kommasetzung nicht nur darauf beruht, die Kommaregeln konsequent anzuwenden, sondern über weite Strecken auch Gefühlssache ist. Kommas haben, wie alle anderen Zeichen auch, die Aufgabe, einen Text übersichtlicher und verständlicher zu machen. Wer also einen Text versteht und weiß, was er ausdrücken möchte, wird die Kommas in vielen Fällen intuitiv richtig setzen.
Hier nun aber die wichtigsten Infos, Regeln und Tipps zur Kommasetzung auf einen Blick:
Ein grundlegender Tipp zur Kommasetzung
Die Kommaregeln sind keine Idee von irgendwelchen Professoren und Sprachwissenschaftlern, sondern Kommas haben die Aufgabe, über den Textaufbau, den Rhythmus und das Lesetempo zu informieren. Satzzeichen wie eben Kommas werden offiziell auch als Grenz- und Gliederungszeichen bezeichnet und sind im Grunde genommen mit Verkehrzeichen vergleichbar.
Das bedeutet, Kommas werden nie willkürlich gesetzt, sondern verfolgen immer eine bestimmte Absicht. So geben sie beispielsweise an, wo eine Aufzählung beginnt, trennen Nebensätze und Einschübe von Hauptsätzen oder zeigen dem Leser, wo er eine kurze Pause machen soll.
Bei Unsicherheit ist es daher hilfreich, einen Text laut zu lesen. An den Stellen, an denen eine kleine Pause gemacht wird, steht meistens auch ein Komma.
Gleichrangige Sätze
Nach der Gleichrangigkeitsregel werden zwei Sätze, die gleichrangig sind und zusammen einen Satz bilden, immer durch ein Komma voneinander getrennt. Gleichrangig bedeutet, dass jeder der beiden Sätze ein vollständiger Satz ist, der auch für sich alleine stehen könnte und einen Sinn ergeben würde.
Heißt es beispielsweise „Die Kommasetzung ist gar nicht so schwer, jeder kriegt das mit den richtigen Tipps und Infos hin.“, so sind dies eigentlich zwei vollwertige Sätze, jeweils mit eigenem Subjekt und eigenem Verb. Um zu testen, ob hier ein Komma stehen muss, kann einfach überprüft werden, ob die beiden Aussagen auch durch einen Punkt voneinander getrennt werden könnten.
In diesem Beispiel würde es dann also heißen: „Die Kommasetzung ist gar nicht so schwer.
Jeder kriegt das mit den richtigen Tipps und Infos hin.“ Da dies so auch richtig wäre, ergibt sich aus der Gleichrangigkeitsregel, dass die beiden Aussagen durch ein Komma getrennt werden müssen, wenn sie einen Satz ergeben sollen.
Sätze mit „und” oder „oder”
Gleichrangige Sätze können auch durch ein „und“ oder ein „oder“ miteinander verbunden sein. In diesem Fall bleibt es dem Verfasser überlassen, ob er ein Komma setzen möchte oder ob nicht. Ein Beispiel hierfür wäre: „Der eine Verfasser setzt einen Punkt und der andere Autor bevorzugt ein Komma.“
Beide Aussagen sind gleichrangige, vollwertige Sätze, die auch als „Der eine Verfasser setzt einen Punkt. Der andere Autor bevorzugt ein Komma.“ geschrieben werden könnten. Der Verfasser kann nun selbst entscheiden, ob er vor dem „und“ ein Komma setzen möchte, oder ob nicht. Beides ist richtig.
Nebensätze und Einschübe
Nebensätze und Einschübe werden immer durch ein Komma abgetrennt. Nebensätze sind solche Sätze, die zu einem Hauptsatz dazugehören, aber keine vollständigen Sätze sind und daher auch nicht alleine stehen können. Ein Beispiel hierfür ist: „Der Brief, den ich eben geschrieben habe, enthält keine Rechtschreibfehler.“
Bei dem „den ich eben geschrieben habe“ handelt es sich um einen Nebensatz, der für sich alleine keinen Sinn ergeben würde. „Der Brief enthält keine Rechtschreibfehler.“ hingegen ist ein vollständiger Hauptsatz. Nach der Nebensatzregel muss der Nebensatz durch ein Komma vom Hauptsatz getrennt werden.
Folgt der Nebensatz nach dem Hauptsatz, wird nur ein Komma gesetzt, schließt der Hauptsatz den Nebensatz ein, wird am Anfang und am Ende des Nebensatzes jeweils ein Komma gesetzt.
Einschübe sind zusätzliche Informationen oder Erklärungen. Sie können aus einem Nebensatz oder auch nur aus einem Wort bestehen, beispielsweise so: „Herr Müller, unser Azubi, hat heute frei.“ Auch Einschübe sind immer von Kommas umschlossen.
Hier hilft es wieder, den Text laut zu lesen. Vor und hinter einem Einschub wird nämlich instinktiv immer eine kurze Pause gemacht und damit wird nicht nur der Sinn des Satzes deutlich, sondern es wird auch klar, wo die Kommas hinmüssen.
Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen
Der Infinitiv ist die Grundform eines Verbs, beispielsweise „schreiben“, „lesen“ oder „sein“. Bei einem kurzen Infinitivsatz wird kein Komma gesetzt. Heißt es also beispielsweise „Es macht Spaß zu schreiben“ ist kein Komma notwendig. Handelt es sich um einen erweiterten Infinitivsatz, kann der Verfasser selbst entscheiden, ob er ein Komma setzen möchte.
Richtig wäre also sowohl „Es macht Spaß eine spannende Kurzgeschichte zu schreiben.“ als auch „Es macht Spaß, eine spannende Kurzgeschichte zu schreiben.“. Meistens wird jedoch instinktiv ein Komma gesetzt, weil an dieser Stelle eine kurze Pause gemacht wird.
Gleiches gilt auch für Partizipialkonstruktionen. Auch hier kann der Verfasser ein Komma setzen, er muss aber nicht. Ein Beispiel für eine Partizipialkonstruktion wäre: „Zu Hause angekommen fiel er sofort ins Bett.“ Genauso richtig wäre aber, wenn der Verfasser schreibt: „Zu Hause angekommen, fiel er sofort ins Bett.“
Wörtliche Rede
Seit der Rechtschreibreform ist neu, dass wörtliche Rede immer durch ein Komma von nicht-wörtlicher Rede getrennt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die wörtliche Rede mit einem Satzzeichen endet oder ob nicht.
Heißt es also beispielsweise: „Ich habe gewonnen!“, rief er, muss ein Komma zwischen dem Ausruf und der nicht-wörtlichen Rede stehen. Vor der Rechtschreibreform wurde hier kein Komma gesetzt.
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Danke für den Artikel. Ich stellte letztens auch fest, dass meine Rechtschreibung eine kleine Überholung nötig hat. Da entschloss ich mich ein wenig was zu tun. Und nun ist die Kommasetzung dran. Ich find es auch wichtig sich die Regeln durchzulesen. Aber auch das Üben sollte folgen. Ich habe das so gemacht, dass ich einfach eine Seite dazu erstellt habe. So konnte ich nochmal alles runterschreiben.