Selbstständig als Texter, Autor oder Journalist – so hilft der Gesetzgeber

Selbstständig als Texter, Autor oder Journalist – so hilft der Gesetzgeber (finanziell)

Texter, Autor oder Journalist – für viele sind das echte Traumberufe. Der Berufsalltag ist zwar meist weit weniger spektakulär als gedacht, Festanstellungen sind eher die Ausnahme und das Einkommen bleibt oft überschaubar. Ein passionierter Schreiberling wird sich davon aber natürlich nicht abhalten lassen. Zumal er auch nicht ganz auf sich alleine gestellt ist.

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Wie der Gesetzgeber hilft, wenn ein Texter, Autor oder Journalist den Schritt in die Selbstständigkeit wagt,
zeigt die folgende Übersicht:

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

Die Branche kommt nicht ohne freie Mitarbeiter aus. Doch die Marktlage ist schwierig, die Konkurrenz ist groß und die Einkommensaussichten sind eher mager. So kann ein Freiberufler im Durchschnitt rund 2.000 Euro an monatlichen Einnahmen verbuchen.

Davon muss er aber Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträge abführen. Bei etwa einem Drittel aller Freien schafft es das Einkommen nicht über die 1.000-Euro-Marke. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit oder besser Freiberuflichkeit trotzdem wagen möchte, um auf diese Weise seine Arbeitslosigkeit zu beenden, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht.

Der Gründungszuschuss sieht Leistungen vor, die so hoch sind wie das Arbeitslosengeld plus zusätzlich 300 Euro. Diese Leistungen werden sechs Monate lang gewährt. Danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden, dann werden weitere neun Monate lang noch 300 Euro geleistet. Sparmaßnahmen ist es allerdings geschuldet, dass Anträge auf den Gründungszuschuss mittlerweile sehr oft abgelehnt werden.

Ein Versuch kann aber natürlich nicht schaden. Eine andere Möglichkeit wäre, zunächst nebenberuflich einzusteigen. In diesem Fall ist ein Einkommen bis zu 165 Euro möglich. Alles, was diesen Freibetrag übersteigt, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Zu überlegen wäre dann, ob es Sinn macht, sich tageweise bei der Arbeitsagentur abzumelden.

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann Einstiegsgeld beantragen. Beim Einstiegsgeld sind sechs Monate lang Leistungen vorgesehen, die maximal 50 Prozent des Regelsatzes entsprechen. Daneben besteht die Möglichkeit, die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit durch Arbeitslosengeld II aufzustocken, wenn das Geld nicht reicht, um damit über die Runden zu kommen.

Gründungsberatung

Möchte sich ein Journalist, Texter oder Autor selbstständig machen und nimmt er dabei die Hilfe eines Beraters in Anspruch, fördert der Gesetzgeber dies mit einer finanziellen Unterstützung. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen Berater handelt, der von der KfW anerkannt ist.

Beim Gründungscoaching übernimmt der Gesetzgeber in den alten Bundesländern innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Existenzgründung 50 Prozent der Kosten. Die Höchstsumme beträgt 3.000 Euro. In den neuen Bundesländern und in Berlin beteiligt sich der Gesetzgeber zu 75 Prozent an den Kosten für die Gründungsberatung, die Obergrenze liegt hier bei 4.500 Euro.

Hat sich der Freiberufler aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht, erhöht sich der Zuschuss des Gesetzgebers bundesweit sogar auf 90 Prozent der Kosten. Allerdings darf der Gründungsberater dann nur ein Honorar verlangen, das unter 3.600 Euro bleibt.

Investitionsabzug

Gerade zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit ist es oft nur schwer möglich, größere Anschaffungen wie eine professionelle Einrichtung des Arbeitszimmers oder einen Firmenwagen zu finanzieren. Der Gesetzgeber hilft an dieser Stelle, indem er mit dem Investitionsabzug einen Steuervorteil gewährt. Durch den Investitionsabzug können Betriebsausgaben geltend gemacht werden, die erst in den kommenden Jahren anfallen.

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Konkret können bis zu 40 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits im laufenden Jahr in die Steuererklärung einfließen. Voraussetzung ist aber, dass die geplante Anschaffung zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird. Der Freiberufler kann also den geplanten Firmenwagen steuerlich absetzen, die private Familienkutsche nicht.

Wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt, was bei den meisten Journalisten, Redakteuren, Textern und Autoren der Fall sein dürfte, darf der Gewinn im Vorjahr die Grenze von 100.000 Euro nicht überschritten haben. Dies wiederum dürfte bei den meisten kein Thema sein. Eine weitere Bedingung hingegen betrifft wieder alle. So muss das Wirtschaftsgut, für das der Investitionsabzug geltend gemacht wurde, innerhalb von drei Jahren auch tatsächlich angeschafft werden. Wer also in der Steuererklärung 2014 einen Firmenwagen steuerlich geltend macht, muss das Fahrzeug spätestens im dritten Jahr nach Abgabe der Steuererklärung und damit spätestens 2017 kaufen.

Freie Fotografen, Kleinverlage und Betreiber von Internetportalen, die in den neuen Bundesländern oder Berlin zu Hause sind, können zusätzlich zum Investitionsabzug noch eine Investitionszulage nutzen. Sie beläuft sich auf fünf Prozent, ist aber an gewisse Bedingungen geknüpft.

Förderkredit und andere Fördergelder

Die KfW-Mittelstandsbank hält für Existenzgründer ein paar besondere Fördekredite bereit. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte Gründungskredit. Diesen zinsgünstigen Kredit kann der Freiberufler in Anspruch nehmen, bevor oder während er in die Freiberuflichkeit startet.

Ein großer Pluspunkt dieses Kredits besteht darin, dass der Kreditnehmer sein Geld nicht unbedingt mit seiner freiberuflichen Tätigkeit verdienen muss, sondern nebenbei auch noch in einem anderen Beruf arbeiten kann. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass der Kreditnehmer nur für 20 Prozent der Kreditsumme eine Sicherheit braucht.

Der Bund, die Bundesländer und die Kommunen bieten ebenfalls verschiedene Förderprogramme an. Einige Fördertöpfe sind für Existenzgründer vorgesehen, andere Mittel werden für Projekte in bestimmten Bereichen oder für gewisse Zielgruppen zur Verfügung gestellt. Für den Freiberufler kann es sich durchaus lohnen, nachzuprüfen, ob er von Fördermitteln profitieren kann. Eine Übersicht mit den wichtigsten Förderstellen gibt es beispielsweise auf der Internetseite des Deutschen Journalistenverbandes.

Anmeldung bei der Künstlersozialkasse

1983 wurde die Künstlersozialkasse ins Leben gerufen, um Künstlern, zu denen auch Journalisten, Texter und Autoren gehören, eine bessere Absicherung zu ermöglichen. Erfüllt der Freiberufler die Voraussetzungen, ist er dazu verpflichtet, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden.

Zu den Voraussetzungen gehört im Wesentlichen, dass der Freiberufler seiner Tätigkeit hauptberuflich nachgeht und sein Einkommen eine bestimmte Mindesthöhe erreicht. Auf Basis des angegebenen Einkommens wird dann die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge berechnet, die der Freiberufler monatlich bezahlen muss. Der entscheidende Pluspunkt hierbei ist, dass der Freiberufler nur die Hälfte der Beiträge für die Sozialversicherungen bezahlt.

Die andere Hälfte bezahlt die Künstlersozialkasse aus Zuschüssen des Bundes und aus Abgaben der Unternehmen, die die Kunst verwerten. Ähnlich wie ein Arbeitnehmer, der sich die Sozialversicherungskosten mit seinem Arbeitgeber teilt, muss somit auch der Freiberufler nur die Hälfte des monatlichen Beitrags schultern.

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Gerd Traube, studierter Germanist und Buchautor, geboren 1966, Michaela Lange, geboren 1978, Deutschlehrerin und Privatautorin, Canel Gülcan -Studentin Lehramt Deutsch/Germanistik, sowie Ferya Gülcan Redakteurin und Betreiberin dieser Seite, schreiben hier für Sie/euch alles Wissenswerte zum Thema Schreiben. Ob für Schule, Beruf, angehende Schriftsteller oder Redakteure, wir hoffen, dass unsere Übungen und Anleitungen Ihnen weiterhelfen.

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