Widerspruch schreiben

Widerspruch schreiben

 

Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien, die es erforderlich machen können, Widerspruch einzulegen. Zum einen ist dies der Fall, wenn durch den Widerspruch bestritten werden soll, dass ein angeblich geschlossener Vertrag besteht, und zum anderen, wenn einem Bescheid widersprochen werden soll.

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Unterschiede

In beiden Fällen wird der Widerspruch schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben, allerdings gibt es deutliche Unterschiede im Hinblick auf die Inhalte.

Erhält jemand eine Rechnung, obwohl er sicher ist, weder einen Auftrag erteilt noch eine Bestellung getätigt und damit auch keinen Vertrag geschlossen zu haben, muss er strenggenommen nicht auf die unberechtigte Forderung reagieren. Allerdings ist es sinnvoller, möglichst zeitnah Stellung zu nehmen, allein schon um weitere Post in Form von Mahnungen zu vermeiden.

 

Anleitung zum Schreiben für einen Widerspruch

 

Das Schreiben von einem Widerspruch in diesem Fall basiert auf einer sehr einfachen Anleitung, denn es reicht aus, wenn in einem kurzen und unmissverständlichen Satz erklärt wird, dass die Existenz des angeblichen Vertrages bestritten und somit auch keinerlei Veranlassung gesehen wird, irgendwelchen Zahlungsaufforderungen nachzukommen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, das Schreiben mit Widerspruch zu titulieren und zu lernen, sehr genau auf die Wortwahl zu achten. Da der Verfasser bestreitet, dass es einen Vertrag gibt, kann er diesen auch nicht widerrufen oder kündigen. Benutzt er jedoch die Worte Kündigung oder Widerruf, räumt er damit indirekt ein, dass ein Vertrag existiert.

In aller Regel ist die Angelegenheit durch das Schreiben eines Widerspruchs erledigt. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, muss die Gegenseite beweisen, dass es einen Vertrag gibt. 

 

Das andere Szenario, das einen Widerspruch erforderlich machen kann, ergibt sich durch Bescheide:

Bei diesen Bescheiden kann es sich beispielsweise um Gebührenrechungen, Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheide oder Bescheide von den Sozialversicherungen handeln. Ist der Empfänger nicht mit der Höhe der Zahlungen, die ihm laut Berechnung in Rechnung gestellt werden oder die er erhalten soll, einverstanden, kann und sollte er einen Widerspruch schreiben.

Nachteile

Nachteile entstehen durch einen Widerspruch nicht, denn durch einen Widerspruch ergeben sich keine zusätzlichen Kosten und der Widerspruch kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. Der Widerspruch muss allerdings innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden, die in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides benannt ist. Meist beläuft sich die Frist auf einen Monat und beginnt an dem Tag, an dem der Bescheid zugestellt wurde.

 

Tipps:

Möchte jemand jedoch einen solchen Widerspruch schreiben, sollte er einige Tipps beachten, denn es reicht nicht aus, dem Bescheid einfach nur zu widersprechen.

Wichtig ist, plausibel und schlüssig zu erklären, weshalb der Empfänger den Bescheid für falsch hält. Im Idealfall kann dabei mit konkreten Beispielen, Zahlen, Fakten und Daten argumentiert werden oder es können entsprechende Atteste oder Unterlagen eingereicht werden, die die eigene Begründung untermauern. Möglich ist jedoch auch, zunächst nur einen Widerspruch einzulegen, um die Widerspruchsfrist zu wahren, und die Begründung in einem späteren Schreiben nachzureichen.

Der Verfasser sollte anschließend eine Kopie von seinem Widerspruch aufbewahren und den Widerspruch entweder per Einschreiben verschicken oder persönlich abgeben und sich den Eingang quittieren lassen.

Dies ist deshalb von Bedeutung, weil im Zweifel der Nachweis erbracht werden muss, dass der Widerspruch fristgerecht eingereicht wurde. Wurde der Widerspruch samt Begründung und allen weiteren benötigten Unterlagen eingereicht, hat die Gegenseite drei Monate lang Zeit, um den Widerspruch zu bearbeiten und die Angelegenheit zu klären.

Nach Ablauf dieser Frist kann eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden. Der Empfänger des Widerspruchs kann auf zweierlei Weise reagieren. Entweder er erlässt einen Abhilfebescheid, durch den er den Widerspruch annimmt, der Begründung zustimmt und den ursprünglichen Bescheid entsprechend korrigiert, oder er weist den Widerspruch in einem sogenannten Widerspruchsbescheid ab.

In diesem Fall kann Klage erhoben werden und auf diesem Wege versucht werden, den Widerspruch durchzusetzen.

 

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