Kostenvoranschlag schreiben
Vor allem wenn es um größere Aufträge geht, kann es sinnvoll sein, zu lernen, einen Kostenvoranschlag zu schreiben. Für den Leistungserbringer stellt der Kostenvoranschlag eine kaufmännische Vorkalkulation dar, durch die er ermitteln kann, wie umfangreich der Arbeits- und Zeitaufwand ausfallen wird und welche Materialien benötigt werden.
der Preis
Auf Grundlage dieser Berechnung kann er dem Kunden dann den voraussichtlichen Preis nennen, der für die Ausführung des Auftrags fällig wird.
Für den Kunden dient der Kostenvoranschlag dazu, um sich ein Bild davon zu machen, mit welchen Kosten er rechnen muss. Allerdings ist ein Kostenvoranschlag für den Kunden unverbindlich. Das bedeutet, allein dadurch, dass der Kunde den Leistungserbringer um einen schriftlichen Kostenvoranschlag bittet, kommt der Auftrag noch nicht zustande.
Anleitung und Tipps zum Kostenvoranschlag schreiben
Wer nun einen Kostenvoranschlag schreiben möchte, kann sich grundsätzlich an der Anleitung und den Tipps orientieren, die für das Schreiben von Angeboten gelten. Insofern sollte der Kostenvoranschlag möglichst präzise Angaben, Beschreibungen und Auflistungen dazu enthalten:
- welche Arbeiten in welchem Umfang ausgeführt werden sollen,
- welche Materialien dafür benötigt werden und wie hoch die Materialkosten ausfallen,
- welche Arbeitzeit benötigt wird und wie hoch die Arbeitskosten ausfallen,
- welche Zusatzkosten entstehen werden, beispielsweise für Anfahrten oder Lieferungen und Arbeiten mit Spezialfahrzeugen und
- für welchen Zeitraum der Kostenvoranschlag gültig bleibt.
Entgegen der landläufigen Annahme ist ein Kostenvoranschlag aber nicht hundertprozentig verbindlich. § 650 BGB schreibt zwar vor, dass der tatsächliche Endpreis nicht wesentlich über dem Preis liegen darf, der im Kostenvoranschlag angegeben wurde, allerdings sind Abweichungen durchaus möglich.
Stellt sich beispielsweise heraus, dass die Ausführung durch unvorhersehbare Umstände erschwert wird, erteilt der Auftraggeber zusätzliche Kleinaufträge oder äußert er Sonderwünsche, ist der Leistungserbringer nicht mehr an den ursprünglichen Kostenvoranschlag gebunden.
Vertragsbestandteile
Insofern ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich kein Vertragsbestandteil, sondern stellt lediglich die Geschäftsgrundlage dar. Trotzdem ist der Leistungserbringer aber dazu verpflichtet, den Auftraggeber frühzeitig darüber zu informieren, wenn es zu erheblichen Preisabweichungen kommen wird.
Von einer erheblichen Preisabweichung wird im Allgemeinen gesprochen, wenn der tatsächliche Preis den angegebenen Preis um mehr als 20 Prozent übersteigt. Der Kunde hat dann das Recht, den Auftrag abzubrechen, muss die bis dahin erbrachten Leistungen jedoch bezahlen. Wird der Kunde nicht rechtzeitig informiert, kann er Schadensersatz fordern. Dazu muss er allerdings nachweisen, dass er aufgrund des niedrigen Kostenvoranschlags ein anderes Angebot abgelehnt hat, das letztlich günstiger gewesen wäre.
Neben einem einfachen Kostenvoranschlag kann der Leistungserbringer aber auch einen verbindlichen Kostenvoranschlag schreiben:
Dieser wird im Prinzip genauso geschrieben wie ein einfacher Kostenvoranschlag oder ein Angebot, beinhaltet aber einen verbindlichen Festpreis. Das bedeutet, in diesem Fall wird schon im Vorfeld verbindlich festgelegt, wie hoch der Endpreis ausfallen wird und an diesen Endpreis ist der Leistungserbringer verbunden.
Nachträgliche Preiserhöhungen sind durch eine entsprechende Festpreisklausel dann nicht mehr möglich.
Gebühren & Klauseln
Da das Erstellen eines Kostenvoranschlags recht arbeits- und zeitintensiv sein kann, hat der Leistungserbringer übrigens die Möglichkeit, hierfür ein Entgelt zu berechnen. Dies muss allerdings ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart werden, beispielsweise indem der Kunde einer entsprechenden Klausel in den AGB, die das Entgelt für den Kostenvoranschlag als Pauschale beziffert, oder einer Angabe in der Preisliste zustimmt.
Vielfach verrechnen Unternehmen jedoch die Gebühren für den Kostenanschlag mit dem Endpreis, wenn der Auftrag zustande gekommen ist.
Den Kostenvoranschlag in Rechnung zu stellen, ist dabei vor allem dann sinnvoll, wenn erst eine Leistung erbracht werden muss, um überhaupt ein Angebot unterbreiten zu können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es um Reparaturen geht, bei denen die Kosten für den Auftrag erst dann beziffert werden können, wenn die Fehlerursache gefunden ist.
Weiterführende Anleitungen, Muster und Tipps zum Schreiben:
Thema: Kostenvoranschlag schreiben
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Mich würde interessieren, ob in einen unverbindlichen Kostenvoranschlag der Hinweis hineinmuss, dass es noch zu Preisänderungen kommen kann. Also ich meine, ob dieser Hinweis ausdrücklich drin stehen muss oder ob das bei einem Kostenvoranschlag ohne Festpreis ohnehin selbstverständlich ist.