Einzugsermächtigung erteilen – Infos und Musterschreiben, 2. Teil

Einzugsermächtigung erteilen – Infos und Musterschreiben, 2. Teil

Eine Einzugsermächtigung sorgt dafür, dass der Verbraucher fällige Rechnungen sicher, pünktlich und bequem bezahlen kann. Denn er muss sich nicht selbst um die Überweisung kümmern. Stattdessen reicht es aus, wenn er dem jeweiligen Vertragspartner einmal ein paar Daten mitteilt und in Lastschriften einwilligt. Um alles andere kümmert sich dann der Vertragspartner.

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Einzugsermächtigung erteilen - Infos und Musterschreiben, 2. Teil

Doch damit stellt sich die Frage, wie der Verbraucher eine Einzugsermächtigung erteilen kann und was es dabei zu beachten gilt. In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir Infos und ein Musterschreiben zu diesem Thema zusammengestellt. Dabei ging es im 1. Teil darum, was genau eine SEPA-Lastschrift eigentlich ist und wie sie funktioniert.

Außerdem haben wir beantwortet, wie sicher das Lastschriftverfahren ist. Weiter geht’s mit dem 2. Teil!:

Wie kann der Verbraucher eine Einzugsermächtigung erteilen?

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorschriften dazu, in welcher Form eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss. Ein Mandat erfordert zwar die Textform. Doch weil bei der Textform keine eigenhändige Unterschrift notwendig ist, muss der Verbraucher nicht unbedingt einen Vordruck ausfüllen oder ein Schreiben verfassen.

Stattdessen kann er die Einzugsermächtigung auch dadurch wirksam erteilen, dass er die entsprechenden Daten in ein Online-Formular einträgt oder per E-Mail übermittelt.

Viele Unternehmen ermöglichen inzwischen auch, ein Lastschriftmandat online zu veranlassen. Schließt der Verbraucher zum Beispiel im Internet einen Versicherungsvertrag ab, wechselt er den Telefonanbieter oder kauft er in einem Online-Shop ein, kann er im Zuge dieses Vorgangs seinen Vertragspartner auch gleich dazu ermächtigen, die fälligen Beträge vom Konto abzubuchen.

Ob der Verbraucher am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, muss er aber nicht sofort entscheiden. Vielmehr kann er ebenso später noch jederzeit von Überweisungen zu Lastschriften wechseln.

Oft legen Unternehmen und Ämter ihren Rechnungen oder Bescheiden zu diesem Zweck ein Formular bei. Diesen Vordruck muss der Verbraucher nur ausfüllen und an den Zahlungsempfänger übermitteln. Dadurch nimmt er dann ab der nächsten fälligen Zahlung am Lastschriftverfahren teil.

Eine weitere Möglichkeit, um eine Einzugsermächtigung zu erteilen, besteht darin, eine Vorlage von der Bank zu verwenden. Viele Banken und Sparkassen stellen auf ihren Internetseiten Vordrucke für SEPA-Lastschriftmandate zur Verfügung. Der Verbraucher kann sich so einen Vordruck herunterladen und ihn ausgefüllt an den jeweiligen Zahlungspartner senden.

Daneben kann der Verbraucher selbstverständlich selbst ein Schreiben aufsetzen. Eine kurze, formlose Erklärung reicht dabei aus. Die Einzugsermächtigung kann der Verbraucher per Post, als Fax oder per E-Mail an seinen Vertragspartner schicken.

Dieser wird dem Verbraucher daraufhin die Einzugsermächtigung bestätigen und ihm die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer mitteilen.

Und so kann das Musterschreiben aussehen:

Verbraucher
Anschrift

Zahlungsempfänger
Anschrift

SEPA-Lastschriftmandat zu Vertrag Nr. ____________________

Hiermit ermächtige ich Sie, fällige Zahlungen zu oben genanntem Vertrag von meinem Konto

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Kontoinhaber: ____________________
IBAN: ____________________
Name der Bank: ____________________

per Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig beauftrage ich meine Bank, die von Ihnen gezogenen Lastschriften einzulösen.

Bitte teilen Sie mir vor dem Einzug der ersten SEPA-Basis-Lastschrift die Mandatsreferenz und Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer mit.

________________________________________

Ort, Datum Unterschrift

Ist es möglich, eine Lastschrift zurückzuholen?

Wurde Geld vom Konto abgebucht, kann der Verbraucher die Lastschrift widerrufen. Möglich ist das innerhalb von acht Wochen ab dem Tag, an dem das Konto belastet wurde.

Im Online-Banking steht neben Lastschriften oft ein Button, den der Verbraucher einfach nur anklicken muss, um die Abbuchung rückgängig zu machen. Es kann aber auch sein, dass er seine Bank kontaktieren muss. Doch so oder so gestaltet sich der Widerruf einer Lastschrift sehr unkompliziert.

Und der Verbraucher muss auch nicht angeben, warum er eine Rückbuchung möchte. Eine ausgeführte Überweisung hingegen kann der Verbraucher in aller Regel nicht mehr rückgängig machen.

Die Acht-Wochen-Frist greift bei Lastschriften von Vertragspartnern, die ein gültiges Lastschriftmandat haben. Hat jemand Geld eingezogen, dem der Verbraucher keine Einzugsermächtigung erteilt hat, verlängert sich sein Widerrufsrecht auf bis zu 13 Monate.

Dabei muss der Zahlungsempfänger den Nachweis erbringen, dass er dazu berechtigt war, die Lastschrift einzuziehen. Der Verbraucher muss nicht belegen, dass er nichts von einer Einzugsermächtigung weiß.

Generell ist ein Lastschriftmandat kein Freibrief für Zahlungsempfänger. Bloß weil er eine Einzugsermächtigung hat, ist ein Vertragspartner nämlich nicht dazu befugt, irgendwelche Beträge abzubuchen. Stattdessen darf er nur die Zahlungen einziehen, die zu den entsprechend angekündigten Terminen jeweils fällig sind.

Kann eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen werden?

Endet eine Vertragsbeziehung, weil der Vertrag ausläuft oder gekündigt wurde, erlischt damit automatisch auch die erteilte Einzugsermächtigung. Denn sie ist an den Vertrag gebunden. Ist der Vertrag beendet und abgerechnet, hat sich das Lastschriftmandat ebenfalls erledigt.

Aber der Verbraucher muss nicht abwarten, bis ein Vertrag aufgelöst wird. So wie er jederzeit eine Einzugsermächtigung erteilen kann, kann er diese andersherum auch jederzeit widerrufen.

Überlegt es sich der Verbraucher anders, kann er seinem Vertragpartner also mitteilen, dass er ihm das Lastschriftmandat entzieht und die künftigen Zahlungen wieder selbst überweist.

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Gerd Traube, studierter Germanist und Buchautor, geboren 1966, Michaela Lange, geboren 1978, Deutschlehrerin und Privatautorin, Canel Gülcan -Studentin Lehramt Deutsch/Germanistik, sowie Ferya Gülcan Redakteurin und Betreiberin dieser Seite, schreiben hier für Sie/euch alles Wissenswerte zum Thema Schreiben. Ob für Schule, Beruf, angehende Schriftsteller oder Redakteure, wir hoffen, dass unsere Übungen und Anleitungen Ihnen weiterhelfen.

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