7 Irrtümer rund um den Umgang mit Bildern, 1. Teil

7 Irrtümer rund um den Umgang mit Bildern, 1. Teil

Ein neuer Beitrag ist fertig. Das Thema ist interessant und die Inhalte sind sorgfältig recherchiert. Die Formulierungen sind gut gelungen und die Struktur passt. Doch obwohl der Text selbst in sich stimmig wirkt, scheint dem Beitrag noch etwas zu fehlen.

7 Irrtümer rund um den Umgang mit Bildern, 1. Teil

Nämlich ein Element, das den Artikel optisch abrundet. Das kann ein ansprechendes Foto sein oder eine Grafik, die das Thema noch einmal veranschaulicht. – Diese Situation dürften viele Autoren kennen.

Die Suche nach einem passenden Bild ist jedoch längst nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Bemüht der Autor eine Suchmaschine, wird er zwar sehr schnell auf eine riesige Auswahl stoßen. Und mit Sicherheit wird bei den unzähligen Bildern etwas Passendes dabei sein.

Nur gibt es da noch die teils komplizierten Lizenzbestimmungen. Sie legen fest, wann der Autor welches Bild in welcher Form verwenden darf. Aber gerade wenn es um kommerzielle Zwecke geht – und das ist meistens der Fall, wenn ein Beitrag samt Bild online veröffentlicht wird – ist die erlaubte Nutzung oft alles andere als frei.

Auch an dieser Stelle gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Selbst wenn der Autor niemandem etwas Böses wollte, kann ihn eine unberechtigte Nutzung von Bildern teuer zu stehen kommen. Grund genug, für etwas Klarheit zu sorgen.

In einem zweiteiligen Beitrag stellen wir die sieben häufigsten Irrtümer rund um den Umgang mit Bildern richtig!:

Irrtum Nr. 1: Copyright und Urheberrecht meinen das Gleiche.

Auch wenn die Begriffe Copyright und Urheberrecht im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet werden, beschreiben sie zwei unterschiedliche Dinge.

Copyright ist der Name für das Urheberrecht im angloamerikanischen Raum. Sein Ansatz basiert auf ökonomischen Aspekten. Durch das Copyright hat der Urheber die Möglichkeit, die kompletten Rechte an seinem Werk an einen Dritten abzutreten, um das Werk auf diese Weise öffentlich zugänglich zu machen und Geld damit zu verdienen.

Jedenfalls stellt das Copyright die Entscheidungs- und Verwertungsrechte in den Vordergrund. Deshalb schützt das Copyright nicht den Urheber als Schöpfer des Werks, sondern den aktuellen Verwerter und dessen wirtschaftliche Interessen.

Im Unterschied dazu schützt das deutsche Urheberrecht denjenigen, der das Werk geschaffen hat. Weil das Werk und sein Schöpfer untrennbar miteinander verbunden sind, kann das Urheberrecht nicht auf einen Dritten übertragen werden. Auch nicht dadurch, dass der Urheber auf seine Rechte verzichtet.

Allerdings hat der Urheber die Möglichkeit, einem Dritten Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen. Das deutsche Urheberrecht zielt also auf den Schutz des Urhebers als Schöpfer ab und berücksichtigt dessen geistiges Eigentum samt finanziellen Interessen.

Nun ist es zwar so, dass das Copyright im angloamerikanischen Raum zu Hause ist. Rein rechtlich gesehen, gilt ein Copyright in Deutschland deshalb eigentlich nicht. Aber: Der Name spielt letztlich nur eine untergeordnete Rolle. Denn wenn der Autor fremdes Bildmaterial verwenden möchte, braucht er dafür die Zustimmung des Rechteinhabers und muss die vorgegebenen Nutzungsregeln einhalten. So oder so.

Irrtum Nr. 2: Bilder ohne Lizenz-Vermerk dürfen frei genutzt werden.

Ein Großteil der Bilder, die im Internet kursieren, ist nicht mit einem Lizenz-Hinweis oder Copyright-Vermerk gekennzeichnet. Doch nur die allerwenigsten dieser Bilder dürfen tatsächlich frei verwendet werden.

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Es ist also ein gefährlicher Trugschluss, der zudem schnell sehr teuer werden kann, dass der Autor einfach so irgendwelche Bilder, die ihm Suchmaschinen oder Datenbanken anzeigen, nach Lust und Laune für seinen Beitrag verwenden kann.

Denn grundsätzlich gilt:

Ein Werk ist ab dem Moment, in dem es entsteht, urheberrechtlicht geschützt. Und die Urheberrechte liegen bei demjenigen, der das Werk geschaffen hat.

Bei einem Foto zum Beispiel entsteht das Werk dadurch, dass der Fotograf den Auslöser drückt. Ob es sich bei dem Foto um einen schnellen Schnappschuss oder eine aufwendige und professionelle Aufnahme handelt, spielt mit Blick auf das Urheberrecht keine Rolle. Und weil ein Foto ganz automatisch und somit immer urheberrechtlich geschützt ist, ist ein entsprechender Hinweis auch nicht zwingend notwendig.

Irrtum Nr. 3: Kostenlose Bilder sind frei verwendbar.

Inzwischen gibt es im Netz sehr viele Plattformen, die kostenlose Bilder anbieten. Teilweise kann der Autor hier sogar Bilder runterladen, ohne dass er sich zuvor auf der jeweiligen Plattform anmelden muss. Nur: Bloß weil die Bilder gratis bereitgestellt werden, heißt das noch lange nicht, dass der Autor die Bilder verwenden darf, wie es ihm gefällt.

Denn das Urheberrecht an den Bildern hat nach wie vor der Urheber. Folglich ist er derjenige, der darüber bestimmt, wie seine Werke genutzt werden dürfen. Dass er die Bilder gratis bereitstellt, ändert daran nichts.

Tatsächlich sind die Nutzungsbedingungen auch bei kostenlosen Bildern meistens eingeschränkt. Der Autor ist deshalb gut beraten, wenn er einen Blick ins Kleingedruckte der Plattform wirft. Und an dieser Stelle gibt es vor allem drei Begrifflichkeiten, auf die der Autor regelmäßig treffen wird und deren Bedeutung er kennen sollte:

Lizenzfreie Inhalte

Dahinter verbirgt sich eine Übersetzung aus dem Englischen, die leider etwas irreführend ist. Das englische Pendant heißt nämlich royalty-free und bedeutet ohne Nutzungsgebühren.

Es geht also nicht darum, dass das entsprechende Bild lizenzfrei ist. Vielmehr besagt die Bezeichnung eigentlich nur, dass für die Verwendung des Bildes keine weiteren Kosten fällig werden. Über die Nutzungsrechte als solches sagt die Bezeichnung aber nichts aus.

Creative Commons Lizenzen

Lädt der Autor Bilder herunter, geht er mit der Plattform einen Lizenzvertrag ein. Dieser regelt die Nutzungsbestimmungen. Das gilt auch bei kostenfreien Bildern.

Und die gängigste Version hier sind die sogenannten Creative Commons Lizenzen. Sie bestehen aus Standard-Bausteinen. Verschiedene Kürzel legen dabei fest, wie der Autor die jeweiligen Bilder nutzen darf.

Nämlich so:

  • CC 0: Kein Copyright und die Nutzung ist ohne weitere Einschränkungen erlaubt.

  • CC BY: Der Name des Urhebers muss genannt werden.

  • CC ND: Das Bild darf nicht bearbeitet werden.

  • CC NC: Das Bild darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

  • CC SA: Das Bild darf nur unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden wie das Original.

Je nachdem, welche Bausteine die Lizenz umfasst, werden die Kürzel entsprechend aneinandergereiht. Der Vermerk CC BY-NC-ND bedeutet dann also beispielsweise, dass der Name des Urhebers angegeben werden muss und der Autor das Bild weder bearbeiten noch kommerziell verwenden darf.

Gemeinfreie Inhalte

Gemeinfreie Inhalte kann der Autor bedenkenlos und tatsächlich nach Belieben nutzen. Denn sie unterliegen keinen Urheberrechten mehr. Meist ist das der Fall, weil die Schutzfrist abgelaufen ist. In Deutschland geschieht das 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

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Gerd Traube, studierter Germanist und Buchautor, geboren 1966, Michaela Lange, geboren 1978, Deutschlehrerin und Privatautorin, Canel Gülcan -Studentin Lehramt Deutsch/Germanistik, sowie Ferya Gülcan Redakteurin und Betreiberin dieser Seite, schreiben hier für Sie/euch alles Wissenswerte zum Thema Schreiben. Ob für Schule, Beruf, angehende Schriftsteller oder Redakteure, wir hoffen, dass unsere Übungen und Anleitungen Ihnen weiterhelfen.

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