7 Irrtümer rund um den Umgang mit Bildern, 2. Teil

7 Irrtümer rund um den Umgang mit Bildern, 2. Teil

Ein Blogbeitrag oder Online-Artikel wird oft erst durch ein Bild richtig rund. Ein Foto oder eine Grafik wertet den Text optisch auf, veranschaulicht das Thema und zeigt dem Leser auf den ersten Blick, um was es geht. Und dank Internet scheint die Bildersuche einfach.

7 Irrtümer rund um den Umgang mit Bildern, 2. Teil

Schließlich muss der Autor nur eine Suchmaschine bemühen, um eine riesige Auswahl an thematisch passenden Bildern zu finden. Die Arbeit, eigene Fotos und Grafiken zu erstellen, kann er sich also sparen.

Ganz so einfach ist es dann aber doch wieder nicht. Denn Bilder unterliegen Lizenzbestimmungen, die mitunter ziemlich undurchsichtig sind. Außerdem dürfen die wenigsten Bilder auch wirklich frei verwendet werden.

Vor allem nicht für kommerzielle Zwecke. Doch genau das ist meist der Fall, wenn ein Bild zusammen mit dem Beitrag auf einer Internetseite veröffentlicht wird.

Wie so oft schützt Unwissenheit den Autor nicht vor einer Strafe. Auch wenn er niemandem schaden wollte oder es eben einfach nicht besser wusste, kann es teuer für ihn werden, wenn er Bilder unberechtigt nutzt.

Aus diesem Grund räumen wir in einem zweiteiligen Beitrag mit den sieben häufigsten Irrtümern rund um den Umgang mit Bildern auf.

Hier ist der 2. Teil!:

 

Irrtum Nr. 4: Ein bearbeitetes Bild kann frei verwendet werden.

Es kann zwar sein, dass der Autor auf die Zustimmung des Urhebers verzichten kann, wenn er ein Bild be- und überarbeitet hat. Allerdings ist die Sache ziemlich komplex.

Denn zum einen muss jeweils im Einzelfall entschieden werden, wie umfangreich die Änderungen sind. Verwendet der Autor zum Beispiel nur einen kleinen Bildausschnitt oder verändert er die Farben des Bildes, hat er damit kein eigenes Werk erschaffen.

Vielmehr ist und bleibt das Bild Eigentum des Urhebers und eine Nutzung setzt seine Zustimmung voraus. Anders kann es aussehen, wenn der Autor das Bild so stark überarbeitet hat, dass das Original praktisch nicht mehr zu erkennen ist. Nur lässt sich meist die Grenze zwischen dem Original und einem eigenen Werk nicht eindeutig ziehen.

Zum anderen schreiben die Lizenzbedingungen oft vor, dass der Autor ein fremdes Bild gar nicht oder nur in gewissen Grenzen abändern darf. In diesem Fall bräuchte er schon für die Bearbeitung des Bildes die Zustimmung des Urhebers. Der Autor ist deshalb so oder so gut beraten, wenn er vor einer Veröffentlichung beim Urheber nachfragt.

 

Irrtum Nr. 5: Ein Bild in einem Online-Beitrag wird schon nicht auffallen.

Es ist ein großer Trugschluss, zu glauben, dass die Nutzung von Bildern unbemerkt bleiben wird. Gerade im Internet, wo letztlich jedes noch so kleine Detail irgendwo gespeichert ist, gibt es natürlich auch für die Bildernutzung gut funktionierende Kontrollmechanismen.

Bildagenturen arbeiten beispielsweise mit einer sogenannten Pixel-Matching-Software. Sie durchsucht Internetseiten gezielt nach Bildkopien, die unerlaubterweise verwendet werden.

Und selbst ein Hobby-Fotograf kann einfach auf die umgekehrte Bildersuche von Suchmaschinen zurückgreifen, um herauszufinden, ob irgendwo illegale Kopien seiner Fotos veröffentlicht sind. Die Rückwärtssuche ist kostenlos – kann den Autor aber schnell sehr teuer zu stehen kommen.

 

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Irrtum Nr. 6: Es gibt eine Zitierfreiheit und sie gilt auch bei Bildern.

Es ist zwar richtig, dass ein Autor Zitate in seinen Beiträgen verwenden darf. Allerdings gelten auch bei der sogenannten Zitierfreiheit Regeln.

Auf vielen Internetseiten sind fremde Bilder und Texte zu finden, die damit erklärt werden, dass es sich um Zitate handelt. Und weil es jedem frei steht, andere zu zitieren, sei gegen eine Nutzung in dieser Form nichts einzuwenden. Doch diese Annahme ist schlichtweg falsch.

Das Gesetz besagt, dass ein Zitat dann und auch nur dann verwendet werden darf, wenn es die eigenen Überlegungen erklärt oder verdeutlicht. Das bedeutet: Der Autor kann nicht einfach so irgendein Zitat einbauen. Stattdessen muss das gewählte Zitat im jeweiligen Zusammenhang einen konkreten Zweck erfüllen.

Und der Sinn des Zitats muss erhalten bleiben. Mit der Argumentation, dass sich der Autor geistig intensiv mit der Arbeit des Fotografen oder Grafikers beschäftigt hat, wird er deshalb in den wenigsten Fällen durchkommen. Denn er nutzt das Bild ja nicht in dem Kontext, in dem es entstanden ist, sondern nur, um damit seinen eigenen Beitrag aufzuhübschen. 

Bei Zitaten kommt noch dazu, dass sie nicht verändert werden dürfen. Außerdem müssen sie immer als Zitate gekennzeichnet sein und sowohl der Name des Urhebers als auch die Quelle müssen angegeben werden.

 

Irrtum Nr. 7: Sobald ein Bild gelöscht ist, droht keine Abmahnung mehr.

Leider ist die Sache mit dem Löschen eines Bildes nicht ganz so einfach. Denn Inhalte, die einmal online waren, sind eher selten für alle Zeit und unwiederbringlich verloren. Oft gibt es Möglichkeiten, auf Bilder, die vermeintlich gelöscht wurden, doch noch zuzugreifen. So zum Beispiel über Permalinks.

Und auch wenn ein Bild auf der Webseite nicht mehr angezeigt wird und so für die Öffentlichkeit eigentlich nicht mehr zugänglich ist, kann es nach wie vor auf dem Server des Betreibers vorhanden sein. Gerade bei Blogs und anderen Webseiten, die auf Content Management Systemen basieren, ist das sehr oft so.

Wichtig ist deshalb, dass der Autor ein strittiges Bild nicht nur aus dem Beitrag entfernt, sondern auch aus der Medien-Datenbank löscht. So kann er sich zumindest ein Stück weit vor einer (weiteren) Abmahnung schützen.

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Gerd Traube, studierter Germanist und Buchautor, geboren 1966, Michaela Lange, geboren 1978, Deutschlehrerin und Privatautorin, Canel Gülcan -Studentin Lehramt Deutsch/Germanistik, sowie Ferya Gülcan Redakteurin und Betreiberin dieser Seite, schreiben hier für Sie/euch alles Wissenswerte zum Thema Schreiben. Ob für Schule, Beruf, angehende Schriftsteller oder Redakteure, wir hoffen, dass unsere Übungen und Anleitungen Ihnen weiterhelfen.

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