Arbeitszeugnis schreiben
Die meisten müssen erst lernen, ein Arbeitszeugnis zu schreiben und vor allem richtig zu lesen. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet.
Vorgaben und Regeln
Allerdings gelten recht strenge Vorgaben und Regeln für ein Arbeitsarbeitszeugnis, sowohl im Hinblick auf die Inhalte und die Formulierungen als auch hinsichtlich der formalen Kriterien.
Anleitung und Tipps zum Arbeitszeugnis schreiben
Die Anleitung und die Tipps, die berücksichtigt werden müssen, damit ein Arbeitszeugnis formal richtig geschrieben sind, sind recht einfach umzusetzen:
So muss das Arbeitszeugnis auf dem üblichen Geschäftspapier geschrieben werden und die vollständige Anschrift des Unternehmens enthalten. Zudem sollte das Arbeitszeugnis nicht geknickt oder gefaltet sein, darf weder Rechtschreib- noch Grammatikfehler enthalten und auch Geheimzeichen oder andere Hervorhebungen wie Kursivdruck oder Unterstreichungen sind nicht zulässig.
Als Überschrift muss eine eindeutige Bezeichnung verwendet werden, möglich sind Titel wie beispielsweise Arbeitszeugnis, Zeugnis oder Ausbildungszeugnis, Begriffe wie Arbeitsbescheinigung oder Arbeitsnachweis hingegen sind nicht korrekt.
Ein Vorgesetzter, der in der Hierarchie über dem Arbeitnehmer steht, oder eine entsprechend bevollmächtigte Vertretung müssen das Arbeitszeugnis von Hand unterschreiben, unter der Unterschrift müssen Name und Position maschinenschriftlich und für einen Dritten eindeutig lesbar wiederholt werden. Zudem muss das Arbeitszeugnis datiert sein.
Hierbei ist wichtig, dass das Ausstellungsdatum und das Austrittsdatum des Arbeitnehmers möglichst nicht weiter als zehn Tage auseinander liegen, denn eine längere Zeitspanne könnte für den Arbeitnehmer nachteilig ausgelegt werden. Allerdings spielen hier auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Gepflogenheiten der jeweiligen Branche eine Rolle.
Diese beiden Faktoren nehmen zudem Einfluss auf den Umfang des Arbeitszeugnisses, als grobe Richtlinie gelten eine DIN A4-Seiten bei kürzeren und etwa zwei DIN A4-Seiten bei längeren Beschäftigungsverhältnissen. In Deutschland werden Arbeitszeugnisse immer deutscher Sprache erstellt, unabhängig davon, aus welchem Herkunftsland der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber stammen. Männliche Arbeitnehmer werden dabei immer als Herr und weibliche Arbeitnehmerinnen als Frau tituliert, die Bezeichnung Fräulein ist nicht zulässig.
die Inhalte
Etwas schwieriger wird es dann schon, wenn es um die Inhalte beim Arbeitszeugnis schreiben geht. Grundsätzlich muss das Arbeitszeugnis eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeit inklusive der typischen und der besonderen Aufgaben, besuchten Schulungen und Weiterbildungen sowie Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten beinhalten.
Dabei muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein und gleichzeitig der Wahrheit entsprechen!
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Zeugnis aus Sicht eines wohlwollenden und verständnisvollen Arbeitgebers formulieren muss, aber trotzdem keine falschen Angaben machen muss oder soll. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, werden auch negative Aussagen immer positiv formuliert.
Ein Beispiel hierfür wäre eine Formulierung wie “Herr X war stets bemüht, seine Aufgaben zeitnah zu erledigen”. Dies bedeutet letztlich nichts anderes, als dass sich der Arbeitnehmer zwar viel Mühe gegeben hat, seine Bemühungen aber meistens nicht sehr erfolgreich waren.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, bestimmte Standardformulierungen wegzulassen.
Fehlt in dem Arbeitszeugnis einer Verkäuferin beispielsweise das Wort ehrlich, heißt das, dass sie einen Diebstahl begangen hat. Vorsichtig sollte zudem mit der Angabe von Selbstverständlichkeiten umgegangen werden. Werden Eigenschaften wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit oder ein ordentliches Erscheinungsbild explizit benannt, könnte das darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer keine besonderen Leistungen oder Fähigkeiten an den Tag gelegt hat.
Noten
Die Noten in einem Arbeitzeugnis werden durch Wörter wie stets, jederzeit, überdurchschnittlich, häufig oder meist ausgedrückt. Die Bewertung des Verhaltens gibt der Standardsatz “Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Kunden…” wieder.
Hier spielt die Reihenfolge die entscheidende Rolle und wenn die Vorgesetzen nicht an erster Stelle genannt werden, lässt sich auf Probleme des Arbeitnehmers mit seinen Vorgesetzen schließen.
Weitere verschlüsselte Botschaften ergeben sich durch die Schlussformel. Damit ein Arbeitszeugnis als gutes Arbeitszeugnis beurteilt werden kann, sollte sich in der Schlussformel zum einen Bedauern darüber finden, dass das Arbeitsverhältnis endet, und zum anderen weiterhin beruflicher und persönlicher Erfolg gewünscht werden.
Wünscht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer allerdings ausdrücklich Gesundheit, bedeutet das, dass der Arbeitnehmer häufig krankheitsbedingt ausgefallen ist. Den Grund, weshalb das Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber aber auf jeden Fall in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schreiben.
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