Arbeitsvertrag schreiben

Arbeitsvertrag schreiben

 

Alle möglichen Varianten, durch die ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann, bedürfen der Schriftform. Das bedeutet, unabhängig davon, ob es sich um eine Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber oder um einen  Aufhebungsvertrag handelt, alle diese Erklärungen müssen schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben sein.

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Im Unterschied dazu kann ein Arbeitsverhältnis formlos begründet werden. Es ist also nicht zwingend notwendig, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, sondern ein Arbeitsvertrag kann, wie ein Großteil von anderen Verträgen auch, mündlich geschlossen werden.

Allerdings bietet es für beide Seiten Vorteile, wenn sie im Zuge der Begründung eines Arbeitsverhältnisses einen Arbeitsvertrag schreiben.

 

Rechtssicherheit

Für den Arbeitgeber schafft ein schriftlicher Arbeitsvertrag Rechtssicherheit über die Vereinbarungen, die getroffen wurden. Da es zudem in aller Regel Arbeitgeber sind, die einen Arbeitsvertrag schreiben, ergibt sich für sie die Möglichkeit, die Regelungen aus ihrer Sicht möglichst günstig zu gestalten. Können sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beispielsweise nicht über die Höhe der Vergütung einigen oder kann deren Höhe später nicht mehr ermittelt werden, greift § 612 BGB, der besagt, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lediglich die übliche Vergütung schuldet.

Hinzu kommt, dass sich ein Arbeitgeber mit Hinweis auf den Arbeitsvertrag auf die vereinbarten Rechte und Pflichten berufen kann, falls es zu Streitigkeiten kommen sollte. Insofern ist ein Arbeitgeber gut damit beraten, die beiderseitigen Rechte und Pflichte möglichst konkret und präzise zu benennen. Gleiches gilt natürlich auch für den Arbeitnehmer.

Im Zuge eines Vorstellungs- oder Einstellungsgespräches können unterschiedlichste Angebote unterbreitet und Vereinbarungen erörtert werden. Kommt es später jedoch zu Unstimmigkeiten, kann sich der Arbeitnehmer nur dann auf die getroffenen Vereinbarungen berufen, wenn er belegen kann, dass diese Vereinbarungen tatsächlich getroffen wurden. Insofern schafft ein schriftlicher Arbeitsvertrag auch für den Arbeitnehmer Rechtssicherheit und die verbindliche Grundlage für sein Arbeitsverhältnis.

 

Anleitung und Tipps zum Arbeitsvertrag schreiben

 

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass oder wie ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag schreiben muss. Insofern gibt es letztlich auch keine starre Anleitung, durch die sich Tipps ergeben, wie jemand lernen kann, einen formal richtigen Arbeitsvertrag zu schreiben.

Aber auf Grundlage einer Europäischen Richtlinie hat der Gesetzgeber das sogenannte Nachweisgesetz ins Leben gerufen. Das Nachweisgesetz schreibt vor, dass ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die grundlegenden Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten.

 

Leitfaden

Unter Berücksichtigung des Nachweisgesetzes ergibt sich somit zumindest eine Art Leitfaden, welche Inhalte ein schriftlicher Arbeitsvertrag mindestens und auf jeden Fall enthalten sollte.

Möchte ein Arbeitgeber nun einen Arbeitsvertrag schreiben, der die Mindestinhalte nach dem Nachweisgesetz umfasst, muss er zunächst die Namen und Anschriften der beiden Vertragsparteien aufführen. Zudem muss der Zeitpunkt benannt werden, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt.

Sofern es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, muss außerdem auch die vereinbarte Dauer angegeben werden. Daneben muss ein solcher Arbeitsvertrag die zu erbringende Tätigkeit beschreiben, Angaben zu den vereinbarten Arbeitszeiten beinhalten und den Arbeitsort benennen, an dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausüben wird.

Möglich ist hier aber auch ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an unterschiedlichen oder an wechselnden Orten tätig sein wird. Ebenfalls zu den Mindestinhalten gehört, dass die Höhe und die Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes angegeben werden, wobei auch Zulagen, Prämien und andere Entgeltleistungen aufgelistet sein müssen.

Außerdem müssen laut Nachweisgesetz die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs sowie die Kündigungsfristen aufgeführt werden. Daneben sollten Hinweise auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder andere Absprachen enthalten sein, sofern diese im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommen.

 

Weiterführende Rechtschreibung, Vorlagen und Anleitungen:

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