Fristlose Kündigung schreiben

Fristlose Kündigung schreiben

 

Jeder Arbeitnehmer kann sein bestehendes Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen und im Unterschied zu einem Arbeitgeber muss er dabei keine Gründe für seine Kündigung angeben. Allerdings erfordern alle Kündigungen, sowohl fristgerechte als auch fristlose, nach § 623 BGB die Schriftform.

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Schriftform bedeutet im Sinne des Gesetzes, dass die Kündigung schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein muss. Nun ist es aber nicht allzu schwer, zu lernen, wie eine wirksame und formal richtige ordentliche Eigenkündigung geschrieben werden muss.

 

Kündigunsfrist

Für eine fristgerechte Kündigung reicht es nämlich aus, wenn der Arbeitnehmer in einem kurzen Schreiben erklärt, dass er hiermit das bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu einem bestimmten Datum oder zum nächstmöglichen Termin kündigt. Durch die handschriftliche Unterschrift ist dieses Schreiben dann bereits rechtgültig und wird wirksam, wenn es dem Arbeitgeber vorliegt.

 

Anleitung und Tipps zum Schreiben einer fristlosen Kündigung

 

Etwas schwieriger hingegen wird es, wenn der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung schreiben möchte:

Die grundsätzliche Anleitung bleibt dabei gleich, das Schreiben muss also ebenfalls eine entsprechende Erklärung sowie die handschriftliche Unterschrift des Arbeitnehmers enthalten. Zusätzlich muss es jedoch einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung geben und dieser Grund muss in dem Schreiben aufgeführt sein.

Nach § 626 BGB liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn es unter Berücksichtung aller Umstände in dem jeweiligen Einzelfall und unter Abwägung der Interessen von beiden Vertragsparteien nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis solange aufrechtzuerhalten, bis die Kündigungsfrist abläuft oder das Arbeitsverhältnis wie vereinbart endet.

Zu den häufigsten Gründen, die Arbeitnehmer benennen, wenn sie eine fristlose Kündigung schreiben, gehört, dass der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht bezahlt oder es zu massiven Streitigkeiten oder Beleidigungen kam. Möchte sich ein Arbeitgeber hingegen möglichst schnell von seinem Arbeitsverhältnis lösen, beispielsweise weil ihm ein besseres Angebot vorliegt, handelt es sich dabei um keinen wichtigen Grund.

 

Abmahnungen

Spricht ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus, muss dieser, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, mindestens eine Abmahnung vorausgehen. Durch eine Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein Verhalten, fordert den Arbeitnehmer auf, sich künftig an seine vertraglich vereinbarten Pflichten zu halten und kündigt bei einem erneuten Pflichtverstoß die Möglichkeit der Kündigung an.

Eigentlich gilt diese Vorgehensweise auch für einen Arbeitnehmer. Möchte dieser eine fristlose Kündigung schreiben, müsste also strenggenommen auch er im Vorfeld zumindest eine Abmahnung aussprechen. Fehlt eine solche Abmahnung, kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer letztlich unwirksam sein.

In der Praxis dürfte es jedoch kaum vorkommen, dass ein Arbeitgeber einen arbeitsgerichtlichen Prozess anstrengt, um der Kündigung seines Arbeitnehmers zu widersprechen und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Trotz allem sollte sich der Arbeitnehmer sehr genau überlegen, ob er wirklich eine fristlose Kündigung schreiben möchte.

Zudem sollte er einige wesentliche Tipps beachten:

Hierzu gehört in seinem eigenen Interesse, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ordnungsgemäß abzuwickeln, also dem Arbeitgeber beispielsweise alle überlassenen Gegenstände zurückzugeben. Zudem sollte sich der Arbeitnehmer im Vorfeld mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen.

Diese verhängt nämlich grundsätzlich eine Sperrfrist, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung, die tatsächlich aus einem wichtigen Grund erfolgte, ist es aber möglich, dass der Arbeitnehmer unmittelbar Arbeitslosengeld erhält.

Allerdings sollte dies vor Ausspruch der fristlosen Kündigung schriftlich und verbindlich abgeklärt sein.

 

Weiterführende Schreibanleitungen, Vorlagen und Tipps:

  • Mahnung schreiben
  • Widerspruch schreiben
  • Angebot schreiben
  • Kostenvoranschlag schreiben
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    Thema: Fristlose Kündigung schreiben

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