Testament schreiben

Testament schreiben

 

Wer jung ist, denkt in den wenigsten Fällen darüber nach, sein Testament zu schreiben. Spätestens wenn aber eine Familie gegründet oder Besitz erworben wird, ist es durchaus sinnvoll, seinen berühmten letzten Willen schriftlich zu Papier zu bringen.

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Wenn es um das eigene Testament geht, sind viele jedoch oft recht zögerlich. Dabei geht es aber weniger darum, dass sie sich nicht mit dem eigenen Tod beschäftigen möchten, sondern vielmehr darum, dass sie nicht wissen, wie sie ihr Testament schreiben müssen.

Natürlich gibt es einige formale Aspekte, die der Erblasser beim Schreiben seines Testaments lernen und beachten muss, insgesamt ist es jedoch gar nicht so kompliziert wie vielfach angenommen.

 

Anleitung und Tipps zum Testament schreiben

 

Zu den wichtigsten formalen Aspekten im Zusammenhang mit einem Testament gehört, dass dieses eindeutig sein muss. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, wie der Erblasser sein Testament schreiben kann.

Die einfachste Variante besteht darin, das Testament per Hand zu schreiben und mit Datum sowie Ort zu versehen. Dabei muss jedoch das gesamte Testament handschriftlich geschrieben werden, weil die Handschrift in diesem Fall als Nachweis dafür gilt, dass es sich tatsächlich um dem letzten Willen des Erblassers handelt.

Weniger wichtig hingegen ist, wie das Schriftstück benannt, in welcher Form es geschrieben und wie es unterschrieben ist. Das bedeutet, der Erblasser muss sein Schreiben nicht unbedingt mit der Überschrift Testament titulieren oder mit seinem Vor- und Nachnamen unterschreiben. Genauso ist ein handgeschriebenes Testament gültig, wenn es beispielsweise in Form eines Briefes geschrieben ist.

In erster Linie kommt es darauf an, dass das Testament eindeutig zugeordnet werden kann und eine Unterschrift belegt, dass das Testament an dieser Stelle endet. Wer kein handschriftliches Testament schreiben, sondern es lieber per Computer tippen möchte, muss sein Testament an einen Notar übergeben, damit es gültig ist. In diesem Fall reicht eine handschriftliche Unterschrift nicht aus.

Angehörige

Wie der Erblasser sein Vermögen aufteilt, bleibt grundsätzlich ihm überlassen. Allerdings gibt es Angehörige wie beispielsweise die Kinder, die einen Anspruch zumindest auf den sogenannten Pflichtanteil haben. Um spätere Komplikationen zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Pflichtanteile bei der Verteilung des Vermögens zu berücksichtigen, im Zweifel kann hierbei ein Anwalt entsprechend beraten.

Davon abgesehen muss der Erblasser keine bestimmte Anleitung beachten. So kann er beispielsweise eine Immobilie einem Erben hinterlassen und einen anderen Erben mit einer Geldsumme bedenken. Genauso kann er aber auch verfügen, dass seine Immobilie verkauft und der Erlös dann zwischen den Erben aufgeteilt wird.

Geldbeträge können dabei anhand von festgelegten Summen oder in Form von Prozentsätzen vererbt werden. Allerdings muss sich ein Testament nicht rein auf die Vererbung beschränken, sondern kann auch weitere Verfügungen beinhalten. So kann der Erblasser beispielsweise Wohnrechte für seinen Ehepartner regeln oder die Bedingungen bestimmen, die seine Erben erfüllen müssen, um ihr Erbe antreten zu können. 

Versionen und Aufbewahrung

Wer ein handschriftliches Testament schreiben möchte, kann dieses später dann zu Hause aufbewahren. Hierbei sollte der Erblasser jedoch zwei Tipps beachten. Zum einen sollte er sein Testament so aufbewahren, dass es nach seinem Tod auch aufgefunden werden kann.

Zum anderen sollte er ältere Versionen unbedingt vernichten, wenn er sein Testament zwischenzeitlich geändert hat, denn ansonsten kann es leicht zu Verwirrung kommen. Wer sein Testament nicht zu Hause aufbewahren möchte, kann es entweder bei einer Vertrauensperson, in einem Bankschließfach, bei einem Anwalt oder bei einem Notar deponieren.

Ein Testament, das nicht von Hand geschrieben ist, muss einem Notar übergeben werden. Der Notar hinterlegt das Testament dann beim Nachlassgericht, das das Testament wiederum beim Standesamt meldet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Testament ausgeführt wird, wenn der Tod des Erblassers gemeldet wird.

 

Testamentvollstreckung

Ein Aspekt, den der Erblasser beim Schreiben seines Testaments berücksichtigen sollte, ist die Testamentsvollstreckung. Diese ist dann von Bedeutung, wenn es mehrere Erben gibt. Der Testamentsvollstrecker ist dafür zuständig, dass jeder Erbe den Erbanteil erhält, den der Erblasser für ihn bestimmt hatte.

Wer die Verteilung der Erbmasse übernehmen soll, obliegt der Entscheidung des Erblassers. So kann er beispielsweise einen Erben oder einen Rechtsanwalt bestimmen, wobei der Testamentsvollstrecker die Aufgabe annehmen oder ablehnen kann.

Lehnt der Testamentsvollstrecker die Aufgabe ab oder hat der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker benannt, bestellt das Nachlassgericht eine Person, die die Verteilung der Erbmasse gegen eine Aufwandsentschädigung übernimmt.

 

Weiterführende Anleitungen, Muster und Tipps zum Schreiben:

  • Praktikumsbericht schreiben
  • Tagesbericht schreiben
  • Wochenbericht schreiben
  • Beurteilung schreiben
  • Arbeitskündigung schreiben
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    Thema: Testament schreiben

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    2 Gedanken zu „Testament schreiben“

    1. Hallo! Vieln Dank für diese Anregungen! Man sollte wirklich aufpassen, wer das Testament in die Finger bekommt und es ist tatsächlich äußerst wichtig, dass man Vorgängerversionen vernichtet, denn das führt nicht selten zu einem schlimmen Familienstreit.

    2. Meine Tante arbeitet mit einem Anwalt für Erbrecht zusammen und ist sehr zufrieden damit. Danke für die Tipps für das Testament. Gut zu wissen, dass man ein Testament unterschiedlich schreiben kann.
      LG

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